UHH Newsletter

Dezember 2013, Nr. 57

CAMPUS

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Serverraum im Rechenzentrum: Je leistungsfähiger die IT-Infrastruktur, desto leistungsfähiger die Mitarbeiter/innen. Das Präsidium der Universität Hamburg hat zusammen mit dem Regionalen Rechenzentrum ein IT-Versorgungskonzept verabschiedet. Foto: UHH, RRZ/MCC, Arvid Mentz


Kontakt:

Prof. Dr.-Ing. Stephan Olbrich
Direktor des RRZ

e. stephan.olbrich-at-uni-hamburg.de


IT-Konzept (PDF)

Neues IT-Versorgungskonzept vorgestellt und CIO-Gremium geschaffen

Künftige Herausforderungen in der Unterstützung von Forschung, Lehre und Verwaltung können nur durch Einsatz leistungsfähiger und zuverlässiger IT-Services bewältigt werden. Das Präsidium der Universität Hamburg hat daher ein gemeinsam mit dem Regionalen Rechenzentrum (RRZ) erarbeitetes IT-Versorgungskonzept verabschiedet und am 21.11.2013 in der Kammer vorgestellt. Darin werden sowohl bereits etablierte Strukturen und Rahmenbedingungen beschrieben als auch Ergänzungen und Veränderungen initiiert. Die wesentlichen Elemente und Entwicklungen der IT-Versorgung an der Universität Hamburg werden hier vorgestellt.

Zentrale Versorgung mit IT-Services durch das RRZ

Das RRZ ist und bleibt das Kompetenz- und Dienstleistungszentrum für die Versorgung mit IT-Services und für den Betrieb von IT-Infrastruktur an der Universität Hamburg. Systematisch eingeführt werden sollen serviceorientierte Prozesse, die sich an den allgemein für IT-Service-Management anerkannten Best-Practice-Ansätzen (ITIL – IT Infrastructure Library) orientieren.

IT-Services in den Fakultäten, der Verwaltung und zentralen Einrichtungen

Grundsätzlich nutzen die Fakultäten, die Verwaltung und die zentralen Einrichtungen die vom RRZ erbrachten IT-Dienstleistungen. Dennoch gibt es ergänzende lokal betriebene Infrastrukturen und lokal erbrachte Dienstleistungen. Diese werden durch jeweilige Spezifika begründet, etwa die Integration in Forschungsumgebungen oder die Unterstützung von Sonderanwendungen.

Analyse- und Migrationsprojekt zur Aufgabenteilung zwischen RRZ und Fakultäten

Zur Realisierung von Synergieeffekten werden IT-Infrastrukturen und IT-Dienstleistungen der Fakultäten, die für mehrere Nutzergruppen gemeinsam und besser zentral erbracht werden können, im Rahmen eines Analyse- und Migrationsprojekts schrittweise zum RRZ verlagert.

IT-Lenkungskreis in der Funktion „kollektiver CIO“

Das bisherige Amt des Chief Information Officers (CIO) wird aufgegeben zugunsten eines Gremiums, in dem der Kanzler, der Direktor des RRZ, zwei vom Präsidium bestellte Mitglieder aus den Fakultäten (Prof. Dr. Hauschildt und Dr. Thiemann) sowie ein beratendes Mitglied (Prof. Dr. Stiehl) zusammenarbeiten. Der Vorsitz liegt beim Kanzler, die Geschäftsführung und Außenvertretung – z.B. in hochschulübergreifenden Gremien wie der eCampus-Lenkungs¬gruppe der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) – beim Direktor des RRZ. Der neu geschaffene Lenkungskreis übernimmt als „kollektiver CIO“ die auf IT bezogenen Planungs- und Stabsaufgaben des Präsidiums, um die IT-Strategie, die eng mit der universitären Strategie verknüpft ist, fortzuschreiben und die universitätsweite IT-Versorgung zu koordinieren.

Neue Stabsstelle im IT-Sicherheitsmanagement

Nach den aktuellen Vorgaben der Freien und Hansestadt Hamburg hat die Universität eine eigene Informationssicherheitsleitlinie entwickelt. Zur Koordinierung des IT-Sicherheits-managements an der Universität wird eine Informationssicherheitsbeauftragte bzw. ein Informationssicherheitsbeauftragter bestellt. Die Person hat u. a. die Aufgabe, Maßnahmen zu koordinieren, die die unberechtigte Nutzung von Daten verhindern (sollen) und wird als Stabsstelle dem RRZ zugeordnet.

IT-Investitionsverfahren: Zentrale Koordinierung durch die IuK-Haushaltskommission

Das Antrags- und Beschaffungsverfahren wird nach wie vor zentral durch die IuK-Haushaltskommission (IuK-HK) koordiniert. Der Vorsitz der IuK-HK und zugleich die IuK-Budgetverantwortung liegen beim Direktor des RRZ. Er fordert jeweils am Jahresende zur Antragstellung für IuK-Beschaffungen auf, die im Folgejahr geplant sind. Diese Anträge werden – wie auch Dringlichkeitsanträge, die jederzeit eingereicht werden können – durch die IuK-HK vorbegutachtet und entweder aus dem IuK-Investitionsbudget der UHH finanziert oder – im Falle von IT-Großgeräten – über die BWF an die DFG weitergeleitet.

Olbrich/Red.
 

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