UHH Newsletter

Oktober 2016, Nr. 89

CAMPUS



Kontakt:

Dr. Angelika Paschke-Kratzin
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Hamburg

t. 040.42838-4443
e. gleichstellungsbeauf"AT"uni-hamburg.de

Eine neue Richtlinie regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft  an der Universität Hamburg. Foto: UHH/Priebe

Eine neue Richtlinie regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft an der Universität Hamburg. Foto: UHH/Priebe

Einen großen Schritt weiter: Von der Frauenförderung zur Geschlechtergleichstellung

Eine neue Richtlinie an der Universität Hamburg regelt die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Wissenschaft – und entwickelt damit die bisherige Frauenförderung zur Chancengleichheit für beide Geschlechter.

Der akademische Senat der Universität Hamburg hatte die Gleichstellungsrichtlinie für den Wissenschaftsbereich der Universität in seiner Sitzung am 16. Juni beschlossen. Die neue Richtlinie ist mit der Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntmachungen am 16. September 2016 in Kraft getreten und löst damit die seit 1997 geltende Frauenförderrichtlinie ab.

Gem. § 3 Abs. 5 HmbHG ist es eine Aufgabe der Universität zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern und zur Erhöhung ihres jeweiligen Anteils in allen Bereichen, in denen sie jeweils unterrepräsentiert sind, beizutragen. Dabei ist insbesondere einer bestehenden Unterrepräsentanz von Frauen entgegenzuwirken. Die Hochschulen wirken darauf hin, dass die insbesondere für weibliche Hochschulmitglieder bestehenden geschlechtsspezifischen Nachteile beseitigt werden. Hierzu sind die Hochschulen aufgefordert Gleichstellungsrichtlinien zu erlassen.

Die Gleichstellungsrichtlinie regelt so zum Beispiel die geschlechtergerechte Gremienbesetzung, das Verfahren von Stellenbesetzungen oder gendergerechte Sprache. Sie richtet sich an alle Statusgruppen im Wissenschaftsbereich: von den Studierenden über den wissenschaftlichen Nachwuchs bis hin zu den Professorinnen und Professoren.

Zeitgemäße Grundlage für die Gleichstellung

Auch Diversität und Vereinbarkeit von Beruf oder Studium mit der Familie werden mit der Gleichstellungsrichtlinie gefördert. „An der Universität verstehen wir unter Gleichstellung: Geschlechtergerechtigkeit, Diversität und Vereinbarkeit. So ist auch unsere Stabsstelle Gleichstellung aufgestellt“, erklärt die zuständige Vizepräsidentin Prof. Dr. Jetta Frost.

Für Dr. Angelika Paschke-Kratzin, Gleichstellungsbeauftragte für das wissenschaftliche Personal der Universität Hamburg, ist das beschlossene Papier ein Erfolg: „Wir haben nun eine zeitgemäße Grundlage für die Gleichstellungsarbeit an unserer Universität. Mein Team und ich freuen uns auf die Herausforderung, alle Angehörigen der Universität bei der Umsetzung der Richtlinie zu unterstützen.“

Frauenförderung weiterhin große Aufgabe

Auch unter der neuen Richtlinie bleibt nicht nur auf Grund der Vorgaben des HmbGs Frauenförderung weiterhin eine große Aufgabe in der Gleichstellungsarbeit im Wissenschaftsbereich. 2015 lag der Anteil der Professorinnen an der Universität Hamburg bei 31% (Bundesdurchschnitt: 25%). Hier ist viel geschehen in den letzten Jahren und der Anteil liegt auch auf Grund des kontinuierlichen Engagements der Universität mittlerweile weit über dem landesweiten Durchschnitt, von einer gleichberechtigten Teilhabe ist allerdings gerade auf Ebene der Professuren noch nicht die Rede.

Um Wissenschaftlerinnen insbesondere auf Professuren zu fördern, bietet die Universität Hamburg viele Maßnahmen an: Seit 2013 fördert z.B. das Agathe-Lasch-Coaching-Programm fachübergreifend jährlich etwa 20 Juniorprofessorinnen und Postdoktorandinnen. Das Programm veranstaltet zudem regelmäßige Netzwerktreffen mit Gastvorträgen: So berichtete z.B. Prof. Elspeth Garman als Mildred-Dresselhaus-Preisträgerin des Exzellenzclusters CUI von der University of Oxford im September von ihrer 40-jährigen Erfahrung als Wissenschaftlerin.

Red.
 

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