Women’s Advancement Fund of Universität Hamburg
Call for Applications
+++ 2025 call for applications - Women's Advancement Fund +++
Submit applications until 13 January 2025 to gleichstellung@uni-hamburg.de( gleichstellung"AT"uni-hamburg.de).
For further information please see the regulations for the 2025 Women's Advancement Fund (PDF).
About the Women's Advancement Fund
University of Hamburg has established the Women’s Advancement Fund to support structural innovation projects and the implementation of the University’s goals for the promotion of equal opportunities for women. Funding worth €10,000 is available per year.
The Women's Advancement Fund fund is designed to promote projects in the areas of studying, teaching, research, and administration that aim to dismantle gender discrimination. The following projects and activities are eligible for funding:
- teaching and research projects on women’s and gender issues (including reconciling academic, professional, and family life)
- events relating to research on women’s and gender issues
- projects on implementing gender mainstreaming in studies and teaching, research, and administration
- projects on reconciling academic, professional, and family life
Interdisciplinary projects preferred.
Auswertung 2007–2023
Die folgenden Auswertungen geben einen Überblick, wie die Mittel aus dem Frauenförderfonds nachgefragt und vergeben werden. Seit 2007 werden dazu systematisch Daten erhoben, die die Grundlage der Auswertung bilden. Die Auswertungen unterstützen den Ausschuss für Gleichstellung darin, die Zielorientierung des Fonds besser einzuschätzen und die Rahmenbedingungen weiterzuentwickeln, wenn dies erforderlich scheint. Die Auswertung beschränkt sich auf die quantitative Analyse der Anträge und Bewilligungen. Einblick in die Inhalte einiger geförderter Projekte bietet der Podcast "Gleichheitszeichen", in dem Projekte vorgestellt werden, die durch den Frauenförderfonds und den Gleichstellungsfonds gefördert wurden.
Abbildung 1: Anzahl der eingereichten Anträge nach Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2023
Jährlich gehen im Mittel zwölf Anträge ein. Die Antragszahlen sind über die Jahre hinweg relativ stabil, mit einem Ausreißer nach oben im Jahr 2013. Die im Vergleich zum Gleichstellungsfonds geringere Anzahl an Anträgen hängt sicherlich auch mit der Höhe der ausgeschriebenen Mittel zusammen. Die Antragssumme übersteigt die verfügbaren Mittel stets.
Tabelle 1: Ausschreibungssummen, Antrags- und Bewilligungszahlen nach Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2023
In den meisten Fällen können die gestellten Anträge bewilligt werden. Allerdings werden die Mittel in vielen Fällen nicht in der beantragten Höhe vergeben. Der Ausschuss für Gleichstellung bemüht sich in diesen Fällen, mit Unterstützung der Stabsstelle Gleichstellung auf weitere Möglichkeiten der Antragsstellung hinzuweisen, etwa auch Gleichstellungsmittel der Fakultäten.
Abbildung 2: Anzahl der Anträge nach antragstellenden Einrichtungen
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2023
Die Aufschlüsselung der Anträge nach Fakultäten zeigt, dass die Antragszahlen stark mit der Größe der Fakultäten zusammenhängen. Die Anträge werden überwiegend durch wissenschaftliches Personal und Studierende gestellt, nur ein geringer Anteil der Anträge kommt aus dem Bereich der Verwaltung.
Bei der Auswertung ist zu beachten, dass die Fakultät für Betriebswirtschaftslehre (BWL) und die Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (WiSo) bis 2013 eine gemeinsame Fakultät bildeten. Die Daten aus den entsprechenden Jahren finden sich unter der Fakultät WiSo wieder. Ebenso ist es bei den heutigen Fakultäten für Erziehungswissenschaft (EW) und der für Psychologie und Bewegungswissenschaft (PB). Anträge, die 2012 und 2013 auf die damalige Fakultät für Erziehungswissenschaft, Psychologie und Bewegungswissenschaft (EPB) entfielen, werden hier unter der Fakultät EW subsumiert, da diese den Großteil der ehemaligen EPB umfasst.
Abbildung 3: Antragszahlen nach Kategorien und Jahren
Quelle: Auswertung der Stabsstelle Gleichstellung 2023
Bezogen auf die verschiedenen Bereiche, in denen Anträge für den Frauenförderfonds gestellt werden können, zeigt sich überwiegend eine ausgeglichene Verteilung mit Ausnahme der Projekte zu Vereinbarkeit. In diesem Bereich werden seltener Anträge gestellt.