Frauenförderfonds der Universität Hamburg
Ausschreibung
Die Bewerbungsfrist für den Frauenförderfonds 2025 ist abgelaufen, neue Bewerbungen sind erst für den Frauenförderfonds 2026 wieder möglich. Die Ausschreibung erscheint voraussichtlich Im Herbst des Jahres 2025 und läuft bis Mitte Januar 2026.
Über den Frauenförderfonds
Die Universität Hamburg fördert mit dem Frauenförderfonds seit 2003 Vorhaben, die auf strukturelle Innovationen sowie auf die Umsetzung des Gleichstellungsauftrages abzielen. Dazu stehen in der Regel jährlich 10.000 Euro zur Verfügung.
Aus dem Frauenförderfonds werden Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen in Studium, Lehre und Forschung sowie der Verwaltung gefördert. Zudem werden Vorhaben unterstützt, die sich auf strukturelle bzw. konzeptionelle Innovationen sowie auf die Umsetzung
der Zielvereinbarung zur Frauenförderung/Geschlechtergerechtigkeit der Universität Hamburg beziehen.
Dazu zählen:
- Lehr- und Forschungsvorhaben zur Frauen- und Geschlechterforschung (auch Vereinbarkeit)
- Veranstaltungen zur Frauen- und Geschlechterforschung
- Projekte zur Implementierung von Gender Mainstreaming in Studium und Lehre, Forschung und Verwaltung
- Projekte zur Vereinbarkeit von Studien-, Berufs- und Familienverantwortung
Interdisziplinäre Vorhaben werden bei der Vergabe der Mittel bevorzugt. Individuelle Unterstützungsmaßnahmen werden nicht aus dem Frauenförderfonds gefördert.
Die Bewilligungshöchstgrenze pro Projekt soll nicht mehr als 2.000,- € betragen. Bei Antragstellung ist darzulegen, inwieweit ein Antrag bereits anderweitig zur Förderung eingereicht wurde bzw. ist zu versichern, dass dieser noch nicht anderweitig eingereicht wurde.
Die Mittel aus dem Frauenförderfonds der Universität Hamburg dienen insbesondere der Förderung von
- Vorhaben, die nicht von anderer Seite finanziert werden können,
- Vorhaben, die der einmaligen Ergänzung vorhandener Mittel dienen,
- Vorhaben, die der Vorbereitung einer Einwerbung von Drittmitteln oder anderen Mitteln dienen (Anschubfinanzierung).
Aus haushaltstechnischen Gründen müssen bewilligte Mittel aus dem Frauenförderfonds spätestens am 31.12. des entsprechenden Jahres abgeflossen und abgerechnet sein. Eine Übertragung von Mitteln in das Folgejahr ist leider nicht möglich.
Antragsberechtigt sind
Gleichstellungsbeauftragte aller Einrichtungen der Universität Hamburg sowie alle an frauen-, gender- und vereinbarkeitsbezogenen Projekten beteiligten Mitglieder der Universität Hamburg (ohne UKE).
Die Antragstellung erfolgt an die Gleichstellungsbeauftragte der Universität als Vorsitzende des Ausschusses für Gleichstellung.