UHH Newsletter

März 2013, Nr. 48

INTERVIEW

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Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute ist Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht. Foto: UHH/Sukhina



Kontakt:

Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute
Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht

t. 040.42838-5721
e. hans-heinrich.trute-at-jura.uni-hamburg.de

„Plagiate sind eher ein Problem der Vergangenheit als der Zukunft“

Schavan, zu Guttenberg, Koch-Mehrin – die öffentliche Diskussion über Plagiate in Dissertationen und die Folgen für die Wissenschaft wird intensiv geführt. Doch was ist überhaupt ein Plagiat? Und wie werden Dissertationen an der Universität Hamburg überprüft? Wir haben über diese und andere Fragen mit Prof. Dr. Hans-Heinrich Trute, Professor für Öffentliches Recht, Medien- und Telekommunikationsrecht an der Universität Hamburg, gesprochen.
Das Thema „wissenschaftliche Plagiate“ ist momentan omnipräsent. Was versteht man juristisch unter einem Plagiat?

Rechtlich ist das gar nicht so einfach zu sagen, denn das Plagiat als solches ist eigentlich kein Rechtsbegriff, jedenfalls nicht im Urheberrecht. Man würde unter diesem Begriff im Grunde die unberechtigte Inanspruchnahme der Urheberrechte anderer Personen verstehen. Das kommt dann schon in die Nähe dessen, was wir in der Wissenschaft unter einem Plagiat verstehen, also die Übernahme fremden Gedankenguts, bis hin zu ganzen, nicht gekennzeichneten Textpassagen.

Welche rechtlichen Folgen kann ein Plagiat haben?

Die Folgen sind ganz unterschiedlich. Selbst die großen Fälschungsfälle, wie etwa der des ehemaligen Bundesverteidigungsministers zu Guttenberg, haben keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich gezogen. Es gibt zwar eine Strafnorm im Urheberrecht, den § 106 des Urhebergesetzes, die aber aus vielen Gründen in den meisten Fällen dieser Plagiate, von denen wir hier sprechen, nicht einschlägig ist.

Es könnten aber Unterlassungsansprüche relevant werden, d.h. der wahre Urheber wehrt sich gegen die ungerechtfertigte Verwendung. Dazu kommen die bekannten Verfahren der Titelentziehung oder die Verfahren vor den Ombudsgremien bzw. Untersuchungskommissionen in Sachen wissenschaftliches Fehlverhalten. Hier kann es dann zum Beispiel zu dienstrechtlichen Schritten seitens des Dienstherren kommen.

Das sind unterschiedliche Aspekte, und typischerweise geht es auch bei der Titelentziehung meist gar nicht direkt um das Plagiat, sondern darum, dass die Standards des wissenschaftlichen Arbeitens nicht eingehalten wurden und dadurch ein falscher Eindruck erweckt wird, also etwa über die Leistung getäuscht wird, darüber, dass eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit vorliegt etc. Die Täuschung ist da juristisch gesehen der relevante Ansatzpunkt, das Plagiat spielt implizit eine Rolle.

Welche Möglichkeiten gibt es an der Universität, um Arbeiten auf Plagiate zu untersuchen?

Die Idee, man könne ohne Weiteres ein Plagiat immer erkennen, ist falsch; dazu müssten die Gutachter immer die gesamte Literatur im Kopf haben. Da sie das nicht haben, müssen sie entweder analog oder digital prüfen. Analog heißt, dass Stichproben gemacht und Passagen genauer angeschaut werden, die angegebene Literatur verglichen wird etc. – das ist ein sehr mühseliges Unterfangen, vor allem wenn eine relevante Stichprobengröße untersucht werden soll.

Eine digitale Untersuchung läuft über eine Software wie „Turnitin“, die an der Universität zum Beispiel an der Rechtswissenschaftlichen sowie an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät genutzt wird. Dort werden die Arbeiten, die in elektronischer Form abgegeben werden müssen, hochgeladen, und am Ende bekommt man ein mehrseitiges Auswertungsergebnis, das zeigt, welche textidentischen oder doch zumindest ähnlichen Stellen im Internet gefunden wurden.

Was muss man für die Beurteilung dieses Ergebnisses berücksichtigen?

Sie können naturgemäß nur die Quellen finden, die auch digitalisiert vorliegen. Zudem wird die Relevanz der Aussage des digitalen Vergleichs oft überschätzt, denn Sie bekommen zwar Hinweise darauf, ob eventuell längere Passagen übernommen wurden, aber dann müssen Sie die Ergebnisse natürlich analog prüfen, Vergleichsliteratur einscannen und digital vergleichen.

In welchem Umfang werden diese Methoden eingesetzt?

Wir setzen diese Software bei studentischen Qualifikationsarbeiten ein, also beim universitären Staatsexamen. Insoweit soll in diesem Bereich jede Arbeit kontrolliert werden. Bei den Promotionen mache ich es so, dass ich mit den Prüflingen von Anfang an über diese Fragen spreche und wir den digitalen Prüfvorgang gemeinsam einmal machen, bevor sie die Arbeit abgeben. Aber schon die Tatsache, dass wir kontinuierlich darüber sprechen, hat dazu geführt, dass wir diesbezüglich keine Probleme haben.

Sind die Studierenden durch die öffentliche Diskussion denn selber aufmerksamer bzw. vorsichtiger geworden?

Das glaube ich schon. In den vergangenen vier bis fünf Jahren ist mir bei den studentischen Qualifikationsarbeiten kein einziger Fall untergekommen, in dem ich die Arbeit hätte inkriminieren müssen. Und das in einem Bereich wie dem Medien- und Telekommunikationsrecht, in dem wahnsinnig viel Material im Netz zu finden ist und damit einfach zu kopieren wäre.

Bei den Dissertationen hat sich die Situation insofern völlig verändert, als dass die Doktorandinnen und Doktoranden von Anfang an selbst mit dem Thema kommen und darüber beraten werden wollen. Meine These ist, dass das Plagiat-Problem aufgrund des Kulturwandels eher eines der Vergangenheit denn der Zukunft ist.

Die öffentlichen Diskussionen hatten also auch etwas Gutes?

Überspitzt formuliert: Niemand hat sich – wenn auch unfreiwillig – so um wissenschaftliche Standards verdient gemacht wie zu Guttenberg; danach wusste jeder: Es kann mich auch noch nach zehn Jahren erwischen. Da hat er sogar noch einen Beitrag zum Gemeinwohl geleistet.
Das Interview führte A. Priebe
 
 
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