Härtefallregelungen in den Praktika des Lehramts (z.B. bei Kinderbetreuung, chronischen Erkrankungen oder Pflege von Familienangehörigen)
Schlagwörter
Information und BeratungVereinbarkeit und FamilienangeboteArbeits- und Studienbedingungen
Fachgebiete
Alle Fakultäten
Zielgruppen
Studierende
Beschreibung
Antrag auf Härtefallregelung bei der Zuteilung eines Praktikumplatzes: In Härtefällen (z.B. Kinderbetreuung, chronische Erkrankung, Beeinträchtigung oder Pflege von Familienangehörigen) gibt es Unterstützungsangebote bei der Seminarwahl durch das Studien- und Prüfungsangebot (STuP) in der Fakultät für Erziehungswissenschaft und durch das Praktikumsbüro ISP, um eine wohnortnahe Schule oder eine Schule mit bestimmter Ausstattung für Sie zu finden. Wenn Sie keinen Vorbereitungsseminarplatz erhalten haben, der den Erfordernissen entspricht, sollte sich die Person direkt in der 1. Woche nach der Anmeldephase an das STuP wenden. Für die entsprechende Zuteilung einer Praktikumsschule im Härtefall müssen bis zum 31.10. die Beratung des Praktikumsbüros ISP / OP in Anspruch genommen werden. Anschließend wird die nächstgelegene Schule zugewiesen, die einen passenden Praktikumsplatz zur Verfügung stellen kann.
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