Gleichstellungsförderfonds Geisteswissenschaften
An der Fakultät für Geisteswissenschaften bestehen verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung von Vorhaben, die einen Bezug zu Themen der Gleichstellung haben. Die Fakultät für Geisteswissenschaften stellt aus ihren Haushaltsmitteln einen festen Betrag für die Gleichstellungsförderung (Gleichstellungsförderfonds) sowie einen Anteil aus den Leistungsbezogenen Mitteln (LOMI) für die Umsetzung der Gleichstellungsrichtlinien in den Fachbereichen und Instituten zur Verfügung.
Aus dem Gleichstellungsförderfonds auf Fakultätsebene, der jährlich 25.000 Euro umfasst, können Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wie beispielsweise die Einstellung studentischer Hilfskräfte für Mitarbeiter:innen mit Care-Aufgaben finanziert werden. Darüber hinaus können Projekte gefördert werden, die einen direkten Bezug zu den Themen Gender, Diversity und/oder Vereinbarkeit haben und fakultätsweit bzw. fachbereichsübergreifend ausgerichtet sind.
Auf Fachbereichsebene stellt die Fakultät aus den Leistungs- und belastungsbezogenen Mitteln (LOMI) darüber hinaus fachbereichsspezifische Gleichstellungsmittel zur Verfügung. Aus diesem Fonds können Projekte zu allgemeinen Gleichstellungsthemen in Studium, Lehre und Forschung sowie Projekte zum Abbau geschlechterbedingter Benachteiligungen gefördert werden. Förderungsfähig sind u.a. Projekte (z.B. Workshops, Tagungen, Ausstellungen) zu Gender- und Diversity-Themen sowie Reisekostenzuschüsse für am jeweiligen Fachbereich angestellte Wissenschaftler:innen auf frühen Karrierestufen bei nachgewiesener Präsentation eigener Forschungsergebnisse (Vortrag oder Poster) auf einer wissenschaftlichen Tagung.