Familienfreundliche Befristungspraxis drittmittelfinanzierter Arbeitsverträge
Schlagwörter
Vereinbarkeit und FamilienangeboteArbeits- und StudienbedingungenOrganisationsentwicklungPersonalrekrutierung
Fachgebiete
Alle Fakultäten
Zielgruppen
Wissenschaftliches Personal
Beschreibung
Soweit dies möglich ist, soll die Befristung der Arbeitsverträge von Drittmittelbeschäftigten nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG erfolgen, da dadurch die Inanspruchnahme der familienfreundlichen Komponenten des WissZeitVG § 2 Abs. 5 ermöglicht werden kann.