Chancengleichheit in Berufungsverfahren (Berufungsordnung)
Schlagwörter
PersonalrekrutierungOrganisationsentwicklung
Fachgebiete
Alle Fakultäten
Zielgruppen
Wissenschaftliches PersonalPost-DocsProfessuren
Beschreibung
Die Berufungsordnung von 2014 der Universität Hamburg schreibt vor, dass in der Berufungskommission jedes Geschlecht mit mindestens 40% vertreten ist. Es wird sichergestellt, dass alle für die Stelle qualifizierten Bewerberinnen, die den Anforderungen der Stelle entsprechen, eingeladen werden. Außerdem wird die Fähigkeit, die Gender-Thematik in Forschung und Lehre zu berücksichtigen, in jedem Berufungsverfahren als Auswahlkriterium formuliert und beachtet.
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