Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für Mitarbeitende
Schlagwörter
PersonalentwicklungDiversität
Fachgebiete
Alle Fakultäten
Zielgruppen
Post-DocsPromovierendeWissenschaftliches Personal
Beschreibung
§ 13 AGG gibt den Beschäftigten der Universität das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen Diskriminierungen aufgrund von ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität, benachteiligt fühlen.