UHH Newsletter

Juni 2010, Nr. 15

CAMPUS

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Ein Modell des Bezirks Eimsbüttel mit Bestandsbauten und möglichen baulichen Erweiterungen, Foto: UHH/W

Bauentwicklung der Universität

In der Sitzung des Akademischen Senats am 20. Mai war ein Tagesordnungspunkt die Bauentwicklung der Universität. Eingeladen waren die Senatorin für Wissenschaft und Forschung, Dr. Herlind Gundelach, und der Bezirksamtsleiter Eimsbüttel, Dr. Torsten Sevecke, um anhand eines Fragenkataloges, den der Bauausschuss des Akademischen Senats im Auftrag des Senats erarbeitet hatte, ihre Vorstellungen zur baulichen Entwicklung der Universität zu erläutern.
In einem Vortrag führte die Senatorin aus, dass sie vor allem die langfristige räumliche Entwicklung der Universität im Blick habe. Die Universität brauche Platz, Verfügungsflächen für Kooperationen mit Dritten, Ausgründungsflächen, die in Eimsbüttel nach bisherigen Berechnungen nicht gegeben seien.

Bezirksamtsleiter Sevecke sprach in seinem Vortrag davon, dass ein Mehrbedarf von 115.000 qm am Standort Eimsbüttel sichergestellt werden könne.

In einer ausführlichen Diskussion anhand des Fragenkataloges des Bauausschusses des AS wurden die unterschiedlichen Positionen befragt und erörtert. Im Nachgang zur Diskussion verabschiedete der Akademische Senat folgende Stellungnahme zur baulichen Entwicklung der Universität:


Stellungnahme des Akademischen Senats zur baulichen Entwicklung der Universität Hamburg


„Der Akademische Senat begrüßt, dass die Bürgerschaft die bauliche Entwicklung der Universität mit hohen Summen unterstützen wird. In der Debatte zu dieser Entwicklung ist der wissenschafts- und bildungspolitische Bedarf der Universität statt stadtentwicklungspolitischer Erwägungen an die erste Stelle zu rücken. Der Akademische Senat stellt zur baulichen Entwicklung der Universität folgendes fest:

Zur Lage der Universität in Eimsbüttel

Die aufgeklärt bürgerliche Gründungsgeschichte, ihre widersprüchliche Entwicklung im jüdischen Viertel und ein demokratischer Aufbruch mit der Ambition, Humboldt’sche Bildungsansprüche gesellschaftlich zu verallgemeinern, prägen die Entwicklung der Universität und kommen auch baulich zum Ausdruck. Der bewusste Umgang mit dieser Geschichte ist die Basis einer souveränen Entwicklung der Universität in gesellschaftlicher Verantwortung.

Die Universität ist in Stadt und Stadtteil gut gewachsen. Sie liegt zentral, ist hervorragend regional und überregional erreichbar, belebt den umgebenden Bezirk ökonomisch, kulturell und sozial und gedeiht durch die gesellschaftliche Integration ihrer wissenschaftlichen Einrichtungen.

Erfordernisse, die für die Bauentwicklung zu berücksichtigen sind

Angesichts der wachsenden Bedeutung von Forschung, Lehre und Bildung entsprechen die Flächen, wie auch die Stellen und die Mittel, die der Universität zur Verfügung stehen, nicht dem Bedarf. Beispielsweise muss die Universität aktuell Anmietungen aus allgemeinen Wirtschaftsplanmitteln finanzieren, um die derzeit bereits bestehenden Flächenmehrbedarfe abdecken zu können, was den laufenden Betrieb und die positive Weiterentwicklung der Universität bremst.

An einer wachsenden Anzahl von Lehrangeboten sind mehrere Fachbereiche/Fakultäten beteiligt. Derzeit existieren an der Universität rund 180 Studiengänge, die fast sämtlich der Kooperation verschiedener Fächer bedürfen. Davon sind rund 20 hochschulübergreifend und viele weitere fakultätsübergreifend. Um die Studierbarkeit organisatorisch gewährleisten zu können, ist die Universität darauf angewiesen, dass im Regelfall keine Zeiten zum Wechsel des Veranstaltungsortes von mehr als 30 Minuten anfallen. Insbesondere für Lehramtsstudierende ist dies zentral.

Die angestrebte Verstärkung der interdisziplinären Zusammenarbeit in Forschung und Lehre setzt eine große räumliche Nähe der beteiligten Akteure voraus. Eine wichtige Zielsetzung der Universität ist die Intensivierung der Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die zu relevanten Teilen bereits in ihrer Nähe sind.

Für den Alltag von Studierenden und Universitätsmitarbeitern/innen sind soziale und kulturelle Infrastruktur auf dem Campus bzw. in direkter räumlicher Nähe zum Campus (Grünanlagen, Sportanlagen, Kita, Kultureinrichtungen, etc.) nötig, sowie gute regionale und überregionale Verkehrsanbindungen, Ruhe, gute Luft und Erschütterungsarmut. Die dringend erforderlichen Baumaßnahmen sollten insgesamt in einem solchen finanziellen Rahmen liegen, dass sie auch tatsächlich umgesetzt und abgeschlossen werden können. Sie sollten, um den Betrieb möglichst wenig zu belasten, binnen zehn Jahren realisiert werden. Eine weitere Verzögerung des Baubeginns ist für die Universität nicht hinnehmbar.

Zu den Überlegungen bezüglich einer Teilverlagerung

Eine Teilung der Universität würde gewachsene und zu fördernde interdisziplinäre Zusammenhänge gefährden, die Wege unproduktiv verlängern sowie Kommunikation und Kooperation in Wissenschaft und Selbstverwaltung einschränken. Eine Loslösung der Disziplinen voneinander würde die Reflektion der Wissenschaftsgegenstände in ihrer gesamten gesellschaftlichen Tragweite erschweren. Der Akademische Senat der Universität lehnt daher eine Teilverlagerung ab.

Zum Kleinen Grasbrook als Ort für die Universität

Am Kleinen Grasbrook sind die erforderliche soziale und kulturelle Infrastruktur ebenso wenig in Sicht wie die gewünschte Einbindung in einen Stadtteil. Der Kleine Grasbrook ist verkehrsmäßig nicht adäquat erschlossen und auch nur nach zwei Seiten erschließbar. Die außeruniversitären Kooperationspartner würden in größere räumliche Ferne rücken. Wegen der Hafen- und Industrienähe würde die wissenschaftliche Arbeit durch Lärm, Emissionen und Erschütterungen beeinträchtigt werden. Der Kleine Grasbrook ist hochwassergefährdet und bedürfte erheblicher Tiefbaumaßnahmen, was den Bau verteuern und die Bauzeit verlängern würde, sowie eine ungeplante de-facto-Teilverlagerung zur Folge haben könnte. Der Baugrund steht nicht zügig zur Verfügung und aufwendige Planungs- und Genehmigungsverfahren würden einen Baubeginn außerdem hinauszögern.

Der Akademische Senat der Universität hält daher den Kleinen Grasbrook für die Universität oder Universitätseinrichtungen für ungeeignet und lehnt ihn als Ort dafür ab.

Entwicklung in Eimsbüttel

Keines der für den Kleinen Grasbrook genannten Probleme ist für die Planungen in Eimsbüttel feststellbar. Es sind bereits knapp 70 Prozent der genutzten Flächen der Universität in Eimsbüttel verortet. Weitere Flächen sind in ausreichendem Maß nachgewiesen und schon kurzfristig in unmittelbarer Campusnähe bebaubar. Die Kosten für eine Sanierung und Erweiterung der Universität in Eimsbüttel würden laut vielfältiger Berechnungen mit rund 600 bis 700 Mio. Euro um mindestens zwei Drittel niedriger ausfallen, als realistische Berechnungen für den Kleinen Grasbrook erwarten lassen. Die eingesparten Mittel können sinnvoll für die Universität eingesetzt werden, um hieraus die erforderlichen Sach- und Personalmittel zu finanzieren.

Der Akademische Senat der Universität Hamburg fordert die Bürgerschaft und den Senat der FHH deshalb auf, zügig politisch und finanziell den Weg für die dringend notwendigen Sanierungen sowie für eine bedarfsgerechte und geschichtsbewusste Erweiterung der Universität in Eimsbüttel frei zu machen. Dabei soll die weitere Zusammenführung von universitären Einrichtungen gefördert und Rücksicht auf die Belange der Anlieger genommen werden. Die BWF möge sich deshalb insbesondere dafür einsetzen, dass das alte Fernmeldegebäude in der Schlüterstraße für universitären Gebrauch erschlossen werden kann. Der Bezirk Eimsbüttel möge eine zügige Baurealisierung nach allen Kräften unterstützen. Die Gremien der Universität sollten dabei kontinuierlich einbezogen werden.“

Zum Download der Stellungnahme…


 
 
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