Mit der aktuellen Verfassungsänderung in der Türkei soll eine Verschiebung der Macht festgeschrieben werden, die zu erheblichen Teilen bereits Praxis ist. Vorgesehen ist ein System, das an einer früheren Verfassungsänderung anknüpft und den bisher bestehenden Widerspruch zwischen einem durch Direktwahl stark legitimierten Präsidenten und seiner geringen Exekutivgewalt auflöst. Im neuen System soll das Parlament nur noch beschränkte Kontrollbefugnisse gegenüber der Exekutive haben, die vollständig an den Präsidenten übertragen werden soll. Die wesentlichen Aspekte dieses Systems, insbesondere die Rolle der verschiedenen Gewalten und seine Besonderheiten gegenüber bestehenden Präsidialsysteme werden vor dem Hintergrund der bestehenden Notstandsordnung behandelt.