DFG: Vielfältigkeitsdimensionen in der Forschung berücksichtigen
5. Juni 2020, von Stabsstelle Gleichstellung
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Der DFG-Senat hat unter der Überschrift „Vielfältigkeitsdimensionen in der Forschung berücksichtigen“ neue Akzente für die Beantragung von Forschungsprojekten gesetzt. Die Antragsleitfäden werden um den Passus zu „Relevanz von Geschlecht und Vielfältigkeit“ ergänzt. Eine Checkliste bietet Anhaltspunkte inwieweit Vielfältigkeitsdimensionen für die eigene Forschung relevant sein können und somit für die Planung wie auch die Durchführung eines Forschungsvorhabens zu berücksichtigen sind. Zusätzlich hat die DFG dazu auch fachspezifische Informationen zusammengestellt.
Bereits seit 2002 setzt sich die DFG mit der Verabschiedung der forschungsorientierten Gleichstellungsstandards aktiv für die Förderung von Chancengleichheit in der Wissenschaft, insbesondere für die Gleichstellung von Frauen und Männern sowie die Berücksichtigung von Vereinbarkeit. Seit 2017 wird dies erweitert um das Aktionsfeld „Diversity – Vielfalt im Wissenschaftssystem“, indem darüberhinausgehende Diversitätskategorien adressiert werden und die Möglichkeit zum Nachteilsausgleich festgelegt wurde.
Alle Informationen dazu auf der DFG-Seite: www.dfg.de/foerderung/grundlagen_rahmenbedingungen/vielfaeltigkeitsdimensionen/