Geschlechtervielfalt
Vornamens- und/oder Geschlechtseintragsänderung für trans*, inter* und nicht-binäre Studierende sowie Mitarbeitende
Seit Ende 2018 ist in Deutschland die „Dritte Option“ rechtlich anerkannt. Dies bedeutet, dass das Personenstandsrecht neben „männlich“ und „weiblich“ bei Eintragung in das Personenstandsregister auch „divers“ zulässt beziehungsweise der Eintrag auch offengelassen werden kann. Daneben ermöglicht seither das sogenannte Transsexuellengesetz den Vornamen amtlich ändern zu lassen. Diese Erweiterung erlaubt es, eine Geschlechtsidentität zu wählen, die jenseits des binären Modells liegt und somit Vielfalt und individuelle Identität besser repräsentiert. Durch die Einführung des neuen Selbstbestimmungsgesetzes werden zudem im Vergleich zum vorher geltenden Transsexuellengesetz viele Hürden zur Anpassung des Geschlechtereintrags abgebaut und die Änderung deutlich vereinfacht.
Was in der Theorie einfach klingt, ist in der Praxis für trans* und inter* Personen häufig ein mehrere Jahre andauernder Prozess, der mit einem erheblichen Leidensdruck verbunden sein kann. Dies führt zur Beeinträchtigung von Studienleistungen und schlimmstenfalls zum Studienabbruch. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen TIN*Studierende wie auch Mitarbeitende an der UHH zu unterstützen.