Gleichstellungsplan Geisteswissenschaften
Die Tätigkeitsbereiche der Gleichstellungsbeauftragten werden durch den Gleichstellungsplan der Fakultät geregelt, der alle fünf Jahre evaluiert und fortgeschrieben wird. Gleichstellung an der Fakultät GW umfasst die drei zentralen und ineinandergreifenden Bereiche Geschlechtergerechtigkeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf bzw. Studium sowie Förderung von Diversität in den verschiedenen fakultären Arbeitsbereichen.
Entsprechend des aktuellen Gleichstellungsplans der Fakultät für Geisteswissenschaften für die Jahre 2024 bis 2028 ist es das erklärte Ziel der Fakultät, im Einklang mit dem im Hamburgischen Hochschulgesetz formulierten Gleichstellungsauftrag und der Verpflichtung zum Diversitymanagement der Hochschulen, dem Gleichstellungsplan der UHH, dem Diversity-Konzept der UHH sowie der Gleichstellungsrichtlinie für den Wissenschaftsbereich der UHH, Chancengleichheit von Personen mit unterschiedlichen Identitätsmerkmalen in allen Planungs-, Entscheidungs- und (Re-)Organisationsprozessen zu gewährleisten und dabei auf eine Gleichstellung der Geschlechter im Sinne einer umfassenden Geschlechtergerechtigkeit in allen Statusgruppen ohne TVBP an der Universität Hamburg hinzuarbeiten. Die Leitideen von Chancengleichheit und Gleichstellung implizieren die Herstellung eines Arbeitsumfeldes, in dem Barrieren abgebaut und die Vielfalt der Beschäftigten und Studierenden geschätzt und respektiert wird, unabhängig von Geschlecht/Gender, race, Familienstand, sozialer Herkunft, Ethnizität, religiöser Überzeugung, Alter, sexueller Orientierung, körperlichen Fähigkeiten aufgrund von Behinderung oder chronischen Erkrankungen.
Chancengleichheit und Gleichstellung sind als integrale Bestandteile aller künftigen Personal- und Entwicklungsplanung zu begreifen; ebenfalls impliziert die Orientierung an diesen Leitideen, dass durch die Schaffung geeigneter Maßnahmen die Vereinbarkeit von Studium, Arbeit und Familie in einem diskriminierungsfreien und Diversität wertschätzenden Umfeld gewährleistet wird. Die Fakultät sieht ihre besondere Aufgabe darin, durch den Gleichstellungsplan genderspezifische Benachteiligungen abzubauen und strukturelle Chancengerechtigkeit herzustellen. Darüber hinaus sieht sich die Fakultät in der Pflicht, Gleichstellung im Sinne eines Abbaus von Unterrepräsentanz in umfassenderem Verständnis zu interpretieren und Diskriminierungen in allen Bereichen entgegenzuwirken.
Die Fakultät GW verpflichtet sich dem Ziel, eine gleichmäßige Repräsentanz der Geschlechter im wissenschaftlichen Personal zu erreichen und zu erhalten. Dies gilt sowohl im Hinblick auf die gesamte Fakultät als auch im Hinblick auf die einzelnen Fachbereiche.