Rechtliche Grundlagen
Zu den rechtlichen Grundlagen des Diversity-Managements an der Universität Hamburg gehören:
Rechtsgrundlagen auf Bundesebene
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Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK, PDF):
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Rechtsgrundlagen auf europäischer Ebene
Rechtsgrundlagen auf Bundesebene
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
Rechtlicher Rahmen für einheitlichen Diskriminierungsschutz in Deutschland. - Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben:
Ermöglicht die Eintragung einer dritten Geschlechtsoption.
Rechtsgrundlagen auf Landesebene
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Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG):
Sieht die Hochschulen in der Verantwortung, „für ihre Mitglieder ein diskriminierungsfreies Studium beziehungsweise eine diskriminierungsfreie berufliche oder wissenschaftliche Tätigkeit sicher[zustellen]“ (§3, Abs. 4) -
Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen
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Fortschreibung des Aktionsplans für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt der Stadt Hamburg (PDF): Weiterentwicklung des Aktionsplans von 2017 unter dem Motto „Hamburg l(i)ebt vielfältig“. Bildet die Grundlage für die Arbeit zur Erhöhung der Teilhabe von LSBTIQ* in Hamburg.
Rechtsgrundlagen an der Universität Hamburg
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Ziel- und Leistungsvereinbarungen 2017/8 zwischen der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFGB) und der Universität Hamburg (PDF):
Enthält unter anderem diversitätsrelevante Zielzahlen.