Charta der Vielfalt
Die Universität Hamburg hat 2008 die "Charta der Vielfalt" unterzeichnet. Damit verpflichtet sich die Universität, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Sie strebt im Sinne der Charta der Vielfalt an, alle Mitglieder und Angehörigen der Universität wertzuschätzen - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität. Sie erkennt an, dass Führungskräften dabei eine besondere Verpflichtung zukommt.
"Im Rahmen dieser Charta werden wir
- eine Organisationskultur pflegen, die von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung jeder und jedes Einzelnen geprägt ist. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass Vorgesetzte wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Werte erkennen, teilen und leben. Dabei kommt den Führungskräften bzw. Vorgesetzten eine besondere Verpflichtung zu.
- unsere Personalprozesse überprüfen und sicherstellen, dass diese den vielfältigen Fähigkeiten und Talenten aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie unserem Leistungsanspruch gerecht werden.
- die Vielfalt der Gesellschaft innerhalb und außerhalb der Organisation anerkennen, die darin liegenden Potenziale wertschätzen und für das Unternehmen oder die Institution gewinnbringend einsetzen.
- die Umsetzung der Charta zum Thema des internen und externen Dialogs machen.
- über unsere Aktivitäten und den Fortschritt bei der Förderung der Vielfalt und Wertschätzung jährlich öffentlich Auskunft geben.
- unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über Diversity informieren und sie bei der Umsetzung der Charta einbeziehen."
(Urkunde Charta der Vielfalt)
Im Rahmen der Umsetzung der Charta der Vielfalt beteiligt sich die Universität mit eigenen Veranstaltungen am jährlich stattfindenden bundesweiten Diversity Tag.