Rechtsgutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zu "Genderverboten"
5. Juni 2024, von Stabsstelle Gleichstellung
Foto: Antidiskriminierungsstelle des Bundes - 2024
Im April 2024 hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ein Rechtsgutachten veröffentlicht, nach dem das staatliche Verbot geschlechtergerechter Sprache verfassungsrechtlich bedenklich ist. Demnach ist das Gendern an Universitäten durch die Wissenschaftsfreiheit geschützt. Letztere ist grundgesetzlich verankert.
Aus dem Rechtsgutachten geht hervor, dass die Verantwortung für die Umsetzung geschlechtergerechter Sprache Angelegenheit der Hochschulen ist. Laut dem Rat für deutsche Rechtschreibung ist es Aufgabe der Hochschulen und der Lehrenden, die Freiheit des Studiums zu beachten und zu schützen. Dazu gehört auch die Freiheit bei der Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher Meinungen und das Gendern in diesem Zuge.
Laut Antidiskriminierungsstelle hat geschlechtergerechte Sprache im Einklang mit dem deutschen Grundgesetz zum Ziel, Menschen aller Geschlechter anzusprechen und zu integrieren.
An den meisten Universitäten Deutschlands gibt es weder eine Pflicht noch ein Verbot zur Verwendung von geschlechtergerechter Sprache. Einige Universitäten empfehlen in Leitfäden, geschlechtergerechte Sprache zu verwenden. Die Empfehlung zu geschlechtergerechter Sprache der Universität Hamburg ist auf der Website der Stabsstelle Gleichstellung zu finden.