Kontakt:
Dr. Ingo Fiedler
Fakultät für Betriebswirtschaft
Institut für Recht der Wirtschaft
t. 040.42838-6454
e. ingo.fiedler-at-uni-hamburg.de
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Institut für Recht der Wirtschaft
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Um diesen Eingriff in die Dienstleistungsfreiheit durch den Glücksspielstaatsvertrag vor der EU-Kommission zu rechtfertigen, ist Deutschland aufgefordert, im Juli 2014 einen Zwischenbericht vorzulegen. In diesem Zusammenhang hat der „Arbeitsbereich Glücksspiele“ am Institut des Rechts der Wirtschaft der Universität Hamburg das Sperrsystem der deutschen Spielbanken im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg untersucht. Die Studie basiert auf repräsentativen Datenerhebungen, nach denen fast 300.000 Erwachsene in Deutschland spielsüchtig sind. Das Forschungsteam setzte diese Zahl in Relation zur Nutzungshäufigkeit des Sperrsystems und zur Wirkung der Spielersperre.
Der aktuelle Forschungsbericht belegt, dass Spielersperren ein wirksames Instrument der Suchtprävention sind. Auch die sozialen Folgekosten des Glücksspiels (z.B. wegen psychischer Erkrankungen oder durch den Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund der Spielsucht) können durch Spielersperren effektiv reduziert werden. „Allerdings wird das Instrument zu selten eingesetzt: Lediglich fünf von 100 akut pathologischen Casinospielern werden jährlich in die Sperrdatei aufgenommen“, so Dr. Ingo Fiedler, Autor der Studie. Er folgert: „Die Spielbanken kommen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Fremdsperre nur ungenügend nach. Außerdem sind die Spielhallen nur unzureichend in das Sperrsystem integriert.
Das gewerbliche Spiel macht aber den größten Teil des Glücksspielmarktes aus und ist mit Abstand für die meisten pathologischen Spieler verantwortlich. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.“ Die Studie habe gezeigt, so Fiedler, dass ein großer Schritt in Richtung wirksame Suchtprävention gemacht werden könne. Hierzu müsse das geltende Recht konsequent angewendet und die gewerblichen Spielhallen in das Sperrsystem aufgenommen werden. Beides reduziere sowohl das Leid der Betroffenen als auch die Ausgaben der Krankenkassen.
Benjamin Schwanke, Leiter der Glücksspielaufsicht der Behörde für Inneres und Sport, begrüßt die Studienergebnisse: „Die gewonnenen Erkenntnisse stützen die geltende Regulierung des Glücksspielmarktes und belegen, dass diese zur Erreichung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrages geeignet ist.“