Umzugskosten
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Formulare und Informationen zum Thema Umzugskosten.
Wer hat Anspruch auf Umzugskostenvergütung?
Voraussetzung für eine Umzugskostenvergütung ist die schriftliche Zusage der Erstattung durch den Präsidenten oder durch eine/n von ihm Beauftragte/n.
Mit der Zusage der Umzugskostenvergütung haben Sie grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der notwendigen Kosten für die Durchführung des Umzugs an den neuen Dienstort im Rahmen der Vorschriften des Bundesumzugskostengesetzes.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Merkblatt zur Umzugskostenerstattung:
Formulare
- Umzugskostenrechnung (PDF)
- Umzugskostenrechnung in Sonderfällen (PDF)
- Erstattung der Reisekosten gem. § 7 BUKG (PDF)
- Antrag Mietentschädigung gemäß § 8 BUKG (PDF)
- Antrag Auslagenerstattung gemäß § 9 BUKG (PDF)
- Erklärung zum Hausstand (PDF)
- Erklärung des Speditionsunternehmens hinsichtlich einer Kartellzugehörigkeit (PDF)
- Umzugsgutliste (PDF)
- Bescheinigung über den Leerstand der bisherigen Wohnung (PDF)
- Bescheinigung über den Leerstand der neuen Wohnung (PDF)
Rechtliche Grundlagen
- Bundesumzugskostengesetz (PDF)
- Rundschreiben des Personalamtes vom 03.08.2005 zum Lebenspartnerschaftsrecht : Auswirkungen auf das Reise- und Umzugskostenrecht (PDF)
Kontakt
Bei Fragen zu Umzugskosten und Trennungsgeld richten Sie sich bitte an den Personalservice: Personalservice-631"AT"uni-hamburg.de