Organisation
Die zentrale Universitätsverwaltung gliedert sich in das Präsidium, die Gremien und die Präsidialverwaltung. Sie wird ergänzt durch die Stabsstellen für besondere Aufgaben und Beauftragte.
Dem Präsidium steht der Präsident vor, er verfügt über die Richtlinienkompetenz und wird für sechs Jahre gewählt. Er wird unterstützt von drei Vize-Präsidenten, deren Amtszeit drei Jahre beträgt. Der Kanzler leitet die Verwaltung der Universität und ist der Beauftragte für den Haushalt.
Die Universität Hamburg wird von zahlreichen Gremien und Ausschüssen in ihrer Selbstorganisation gebildet und kontrolliert. Eines der zentralen Gremien ist der Akademische Senat. Hinzu kommt der Hochschulrat, dessen zentrale Aufgabe die strategische Steuerung der Hochschule ist.