Vor der Bewerbung
Viele Fragen zu Aufgaben und Status von Professor:innen, den Ablauf von Berufungsverfahren und die Bewerbung auf Professuren stellen sich schon vor der Bewerbung. Mit den folgenden Informationen wollen wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen und einen Überblick über den Ablauf der Berufungsverfahren an der Universität Hamburg geben.
Inhalt
Welche Professuren werden unterschieden?
Professuren unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zielgruppe und der damit verbundenen Besoldung. Man unterscheidet je nach Besoldungsstufe die folgenden Professuren:
- W1 Juniorprofessuren entsprechen assistant professorships und richten sich an Nachwuchswissenschaftler:innen, die erste wissenschaftliche Leistungen vorweisen können. Sie können mit oder ohne Tenure Track ausgeschrieben werden. Weitere Informationen zur Zwischen- und Tenure-Evaluation
- W2-Professuren entsprechen associate professorships und richten sich an Wissenschaftler:innen mit Forschungs- und Lehrerfahrung.
- W3-Professuren entsprechen full professorships und richten sich an international etablierte Wissenschaftler:innen mit umfangreicher Forschungs- und Lehrerfahrung.
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Wie hoch ist die Lehrverpflichtung?
Die Lehrverpflichtung für Professor:innen ist in der Lehrverpflichtungsverordnung für die Hamburger Hochschulen (LVVO) geregelt. Sie beträgt in der Regel:
- 9 Semesterwochenstunden (SWS) für W2- und W3-Professor:innen
- 4 SWS in der ersten Phase der Juniorprofessur und 6 SWS nach erfolgreicher Zwischenevaluation
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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um mich bewerben zu können?
Die Voraussetzungen für die Bewerbung auf eine Professur sind im Hamburgischen Hochschulgesetz definiert. § 15 HmbHG umfasst die Einstellungsvoraussetzungen für Professuren, § 18 HmbHG die Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessuren. Eine Promotion oder eine gleichwertige wissenschaftliche Leistung ist in beiden Fällen erforderlich. Eine Habilitation ist nicht erforderlich.
Bei der Auswahl berücksichtigt der Berufungsausschuss die in der Ausschreibung genannten sowie die folgenden Kriterien aus der Berufungsordnung:
- wissenschaftliche Qualifikation
- didaktische Kompetenz
- Fähigkeit, der Universität Hamburg neue Impulse für Forschung und Lehre zu geben
- wissenschaftliche Beiträge zu Forschungsschwerpunkten der UHH sind zu erwarten
- besonderes Engagement in der Lehre und Erfahrungen bei der Entwicklung von Curricula
- Befähigung zum Management, insbesondere Personalführungskompetenz, soziale Kompetenz
- Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln
- internationale Erfahrungen
- Bereitschaft und Eignung zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- Fähigkeit, die Gender-Thematik in Forschung und Lehre zu berücksichtigen
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Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?
Folgende Unterlagen sollten Sie mit Ihrer Bewerbung einreichen:
- CV
- Publikationsverzeichnis
- Nachweis von Lehrerfahrungen, z. B. Liste der Lehrveranstaltungen
- Angaben zu eingeworbenen Drittmitteln
- Lehrevaluationen
- Forschungs- und Lehrkonzept für die zukünftige Tätigkeit
- Kopien von Zeugnissen und Urkunden (Studium, Promotion, ggf. Habilitation)
- darüber hinausgehende Unterlagen, sofern in der Ausschreibung genannt
Beachten Sie unbedingt, ob im Ausschreibungstext weitere Unterlagen genannt werden. Die Angabe von Referenzen ist in der Regel nicht notwendig.
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Wie laufen Berufungsverfahren ab?
- Ausschreibung und Einsetzen einer Berufungskommission
- Eingang der Bewerbungen
- Einladung ausgewählter Bewerber:innen zu Anhörungen mit Forschungsvortrag, Lehrprobe und einem persönlichen Gespräch mit der Kommission
- Begutachtung ausgewählter Bewerber:innen:
- Einholung von vergleichenden externen Gutachten
- im Fall von W3-Professuren: Durchführung von Assessment Centern (als Einzel-Assessment) zur Bewertung der Management- und Personalführungskompetenz
- im Fall von W1-Professuren mit Tenure-Track: Durchführung einer Potenzialdiagnostik
- Erstellen eines Berufungsvorschlags mit Berufungsliste durch die Kommission
- Befassung mit dem Berufungsvorschlag im Fakultätsrat
- Entscheidung über die Ruferteilung durch das Präsidium
- Verhandlung und Angebotserstellung
- Entscheidung über Rufannahme
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Wo stehen die aktuell laufenden Verfahren?
- Mit der Übersicht über die aktuellen Verfahren können Sie sich selbständig über den Stand der Berufungsverfahren informieren.
- Sobald der erste Ruf im Verfahren erteilt wurde, erhalten alle Bewerber:innen eine Information darüber.
- Sobald die Stelle besetzt ist, erhalten alle Bewerber:innen die Information, wer die Professur erhalten hat.