§17(1)-Professuren
Die Universität Hamburg kann Personen, die sich durch hervorragende Leistungen ausgezeichnet und in der Regel seit mindestens drei Jahren an der UHH erfolgreich selbständig gelehrt haben, die akademische Bezeichnung „Professorin“ oder „Professor“ verleihen. Die Voraussetzungen und das Prozedere sind in der Satzung der Universität Hamburg über die Verleihung der akademischen Bezeichnung „Professorin/Professor“ (PDF) geregelt.
Die Stabsstelle Berufungen prüft die Anträge auf Verleihung der akademischen Bezeichnung Professorin oder Professor.