Nach Ruferteilung
Inhalt
Ablauf der Verhandlungen
Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über den typischen Ablauf von Verhandlungen im Berufungsverfahren.
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Ausstattung der Professur
Die personelle Ausstattung der Professur (Personal) und die die finanzielle Ausstattung der Professur (Sachmittel) werden mit der Fakultät verhandelt. Zu beachten ist hierbei, dass die meisten Stellen im akademischen Mittelbau direkt an eine Professur angebunden sind. Stellen, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden, werden meist zum Zeitpunkt der Berufung verhandelt.
Generell wird Ihnen und Ihren Mitarbeitenden ein sogenannter IT-Standardarbeitsplatz als Grundausstattung zur Verfügung gestellt, ohne dass Sie diesen beantragen müssen (Laptop oder Desktop-PC in Kombination mit bis zu zwei Monitoren, Tastatur und Maus, wahlweise Windows oder Apple). Wenn Sie umfangreichere IT-Ausstattung (Rechenleistung, Speicherplatz, spezielle Anwendungssoftware, etc.) benötigen, sollten Sie diese im Rahmen der Berufungsverhandlungen abstimmen. Wenden Sie sich dazu an die Fakultät oder direkt an Dr. Christian Kölzer aus dem Büro des Chief Digital Officer, E-Mail: cdo"AT"uni-hamburg.de. Die Zusagen werden im Berufungsangebot festgehalten. Zudem ist jährlich die Beantragung weiterer Investitionsmittel beim Regionalen Rechenzentrum der Universität (RRZ) möglich.
Berufungsangebote enthalten Zusagen für die ersten fünf Jahre.
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Besoldung
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz. Auf der folgenden Infoseite finden Sie die aktuellen Werte.
- Das Grundgehalt ist abhängig von der Besoldungsstufe der Professur.
- Bei einer Berufung nach W2 oder W3 werden zusätzlich zum Grundgehalt gesetzlich festgelegte Grundleistungsbezüge gewährt.
- Zusätzlich zum Grundgehalt und den Grundleistungsbezügen können in der Berufungsverhandlung unbefristete Berufungsleistungsbezüge verhandelt werden.
- Der Familienzuschlag ist abhängig von Ihrem familiären Status.
- Juniorprofessor:innen erhalten neben dem Grundgehalt und ggf. dem Familienzuschlag nach der positiven Zwischenevaluation eine monatliche Zulage von 260 EUR.
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Erstattung von Umzugskosten
Ob Umzugskosten erstattet und Trennungsgeld gewährt wird ist nicht Teil der Verhandlung, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
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Dual Career
Mit den bestehenden guten Kontakten der Universität Hamburg zu weiteren Arbeitgebern unterstützt unser Service für Neuberufene Ihre:n Partner:in individuell bei der Suche nach einer passenden Position.