Nach Ruferteilung
Ablauf der Verhandlungen
Die folgende Übersicht gibt Ihnen einen Überblick über den typischen Ablauf von Verhandlungen im Berufungsverfahren.
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Ausstattung der Professur
Die personelle Ausstattung der Professur (Personal) und die die finanzielle Ausstattung der Professur (Sachmittel) werden mit der Fakultät verhandelt. Zu beachten ist hierbei, dass die meisten Stellen im akademischen Mittelbau direkt an eine Professur angebunden sind. Stellen, die aus Haushaltsmitteln finanziert werden, werden meist zum Zeitpunkt der Berufung verhandelt.
Generell wird Ihnen und Ihren Mitarbeitenden ein sogenannter IT-Standardarbeitsplatz als Grundausstattung zur Verfügung gestellt, ohne dass Sie diesen beantragen müssen (Laptop oder Desktop-PC in Kombination mit bis zu zwei Monitoren, Tastatur und Maus, wahlweise Windows oder Apple). Wenn Sie umfangreichere IT-Ausstattung (Rechenleistung, Speicherplatz, spezielle Anwendungssoftware, etc.) benötigen, sollten Sie diese im Rahmen der Berufungsverhandlungen abstimmen. Wenden Sie sich dazu an die Fakultät oder direkt an Dr. Christian Kölzer aus dem Büro des Chief Digital Officer, E-Mail: cdo"AT"uni-hamburg.de. Die Zusagen werden im Berufungsangebot festgehalten. Zudem ist jährlich die Beantragung weiterer Investitionsmittel beim Regionalen Rechenzentrum der Universität (RRZ) möglich.
Berufungsangebote enthalten Zusagen für die ersten fünf Jahre.
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Besoldung
Die Höhe der Besoldung richtet sich nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz. Auf der folgenden Infoseite finden Sie die aktuellen Werte.
- Das Grundgehalt ist abhängig von der Besoldungsstufe der Professur.
- Bei einer Berufung nach W2 oder W3 werden zusätzlich zum Grundgehalt gesetzlich festgelegte Grundleistungsbezüge gewährt. Daneben können in der Berufungsverhandlung weitere unbefristete Leistungsbezüge verhandelt werden (Berufungsleistungsbezüge).
- Juniorprofessor:innen erhalten neben dem W1 Grundgehalt nach der positiven Zwischenevaluation eine monatliche Zulage von 260 EUR.
- Der Familienzuschlag ist abhängig von Ihrem familiären Status.
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Beamtenverhältnis
Professorinnen und Professoren werden bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in ein Beamtenverhältnis berufen. Es ist möglich, dass sie vor der Ernennung zu Beamtinnen und Beamten auf Lebenszeit zunächst zu Beamtinnen oder Beamten auf Probe ernannt werden. Die Probezeit dauert ein Jahr und ist gesetzlich vorgeschrieben und kann in bestimmten Konstellationen entfallen (relevante Vorbeschäftigungszeiten).
Bei befristeten Professuren erfolgt zunächst eine Ernennung als Beamtin oder Beamter auf Zeit.
Vorteile
- Jobgarantie: Beamte genießen eine außergewöhnlich hohe Arbeitsplatzsicherheit, da sie einen besonderen Kündigungsschutz haben. Eine Entlassung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, wie z.B. bei Dienstunfähigkeit oder schweren Pflichtverletzungen. Diese Sicherheit erleichtert die Planung von Lebenszielen und -verhältnissen.
- Pension: Ein weiterer wesentlicher Vorteil der Verbeamtung ist die Aussicht auf eine auskömmliche Altersversorgung. Beamte haben Anspruch auf eine Beamtenpension, die in der Regel wesentlich höher ist als die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung für Angestellte. Die Pension wird auf Basis der Dienstjahre und der letzten Bezüge berechnet und stellt somit eine langfristige finanzielle Sicherheit im Alter dar. Zudem gibt es besondere Regelungen für die Hinterbliebenenversorgung, die die finanzielle Situation der Familie im Falle des Todes des Beamten schützen.
- Krankenversicherung: Beamte können sich privat versichern. Dies hat mehrere Vorteile: Die Stadt Hamburg als Dienstherrin gewährt Beamten eine Beihilfe zur privaten Krankenversicherung, die zur finanziellen Entlastung bei Gesundheitskosten beiträgt. Private Krankenversicherungen bieten häufig umfassendere Leistungen und zusätzliche Optionen, die über das hinausgehen, was die gesetzliche Krankenversicherung abdeckt. Dazu gehören oft schnellere Arzttermine, bessere Behandlungsstandards und die Möglichkeit, direkte Abrechnungen vorzunehmen. Beamte können ihren Versicherungsschutz individuell gestalten und an ihre Bedürfnisse anpassen, was ihnen mehr Flexibilität ermöglicht. Beamte können sich in Hamburg jedoch auch freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Das kann insbesondere bei befristeten Dienstverhältnissen von Vorteil sein. Bei Wahl der gesetzlichen Versicherung erstattet die Stadt Hamburg die Hälfte der Versicherungsbeiträge.
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Erstattung von Umzugskosten
Ob Umzugskosten erstattet und Trennungsgeld gewährt wird ist nicht Teil der Verhandlung, sondern richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben.
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Dual Career
Mit den bestehenden guten Kontakten der Universität Hamburg zu weiteren Arbeitgebern unterstützt unser Service für Neuberufene Ihre:n Partner:in individuell bei der Suche nach einer passenden Position.