Trennungsgeld
Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Formulare und Informationen zum Thema Trennungsgeld.
Wer hat Anspruch auf Trennungsgeld?
Voraussetzung für die Gewährung von Trennungsgeld ist die schriftliche Zusage für die Übernahme der Umzugskosten.
Trennungsgeld kommt z.B. in Betracht, wenn der/die umzugswillige Berechtigte aufgrund Wohnungsmangels nicht sofort umziehen kann und Ihr/ihm dadurch zusätzliche Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, das Beibehalten der Wohnung am bisherigen Dienstort oder das Unterstellen eines Teils ihrer/seiner Wohnungseinrichtung entstehen.
Weitere Informationen finden Sie im Leitfaden zur Gewährung von Trennungsgeld (PDF).
Rechtliche Grundlagen
- Trennungsgeldverordnung
- § 12 Trennungsgeld im Bundesumzugskostengesetz auf den Webseiten des Bundesministerium der Justiz
Kontakt
Bei Fragen zu Umzugskosten und Trennungsgeld richten Sie sich bitte an den Personalservice: Personalservice-631"AT"uni-hamburg.de