Zulassungsverfahren
Was passiert nach der Bewerbungsfrist?
Nach Ende der Bewerbungsfrist führt die Universität Hamburg das Zulassungs- und Auswahlverfahren durch. Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden verschickt, sobald die Bearbeitung der eingereichten Anträge auf Zulassung abgeschlossen ist.
Ich habe die Bewerbungsphase versäumt. Habe ich trotzdem noch die Möglichkeit, an einen Studienplatz zu kommen?
Sollten nach dem Zulassungsverfahren noch freie Studienplätze zur Restplatzvergabe zur Verfügung stehen, werden sie unter www.uni-hamburg.de/restplaetze veröffentlicht. Dies ist die einzige Möglichkeit, sich nach Ende der offiziellen Bewerbungsphase noch auf einen Studienplatz zu bewerben. Am Restplatzverfahren kann jede/r teilnehmen, unabhängig davon, ob sie/er sich zuvor bereits beworben hat.
Wie wählt die Universität Hamburg aus, wer einen Studienplatz bekommt?
Informationen zum Zulassungs- und Auswahlverfahren, zu Quoten und zu Kriterien der Vergabe von Studienplätzen finden Sie hier für Studienanfängerinnen und Studienanfänger, für Bewerberinnen und Bewerber in ein höheres Fachsemester, für Bewerberinnen und Bewerber ins Hauptstudium und für Master-Bewerberinnen und -Bewerber.
Wann erfahre ich, ob ich einen Studienplatz bekomme?
Nach Ende der Bewerbungsfrist sollten Sie regelmäßig Ihren STiNE-Account prüfen, um die Veröffentlichung der Bescheide nicht zu versäumen.
Wie erfahre ich, ob ich eine Zulassung oder eine Ablehnung bekomme?
Zu den genannten Terminen erhalten Sie eine E-Mail an die in der Online-Bewerbung hinterlegte Adresse, in der Ihnen das Ergebnis des Auswahlverfahrens mitgeteilt wird. Zusätzlich finden Sie Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid in Ihrem STiNE-Account unter „Dokumente“.
Bitte stellen Sie also rechtzeitig sicher, dass Ihnen Ihre Zugangsdaten noch vorliegen. Denken Sie dabei bitte daran, dass Sie Ihr Kennwort beim ersten Login ins Bewerbungsportal geändert haben und dass das Ihnen per Mail zugeschickte erste Kennwort nicht mehr gilt. Bei Problemen mit ihrem Zugang wenden Sie sich bitte an die STiNE-Line.
Was muss ich tun, wenn ich eine Ablehnung bekommen habe?
Weiterführende Informationen zum Vorgehen nach Erhalt einer Ablehnung finden Sie in den gesonderten Hinweisen zum Ablehnungsbescheid.