Studiengang Sozialökonomie
Auswahlkriterien für Studieninteressierte ohne Abitur
Im Studiengang Sozialökonomie (Bachelor of Arts) werden 60% der Studienplätze an Studieninteressierte mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) vergeben. Die restlichen 40% der Studienplätze erhalten Studieninteressierte ohne eine solche Hochschulzugangsberechtigung. Statt der Hochschulzugangsberechtigung ist dafür eine Fachhochschulreife oder eine bestandene Eingangsprüfung Sozialökonomie erforderlich. Die Zulassungschancen können in dieser Quote zudem durch Berufserfahrungen erhöht werden. Im Folgenden beantworten wir Ihre Fragen zum Auswahlverfahren in dieser Quote.
Habe ich einen Vorteil durch Berufserfahrung?
Berufstätigkeit von mind. 3 Jahren und/oder eine Berufsausbildung werden mit jeweils 20 Punkten bei der Vergabe der Studienplätze berücksichtigt und können somit die Zulassungschancen erhöhen.
Ich bewerbe mich mit einem Abitur oder einer anderen Hochschulzugangsberechtigung. Kann auch ich meine Zulassungschancen durch Berufserfahrung erhöhen?
Berufserfahrung wird im Studiengang Sozialökonomie nur bei der Studienplatzvergabe für Berufstätige ohne Hochschulzugangsberechtigung berücksichtigt. Haben Sie aber nach Erwerb Ihres Abiturs Berufserfahrung gesammelt und waren in dieser Zeit nicht an einer staatlichen oder staatlich anerkannten privaten Hochschule in Deutschland immatrikuliert, so haben Sie dadurch Wartesemester. Weitere Informationen zu den Wartesemestern entnehmen Sie den Bewerbungsinformationen zur Online-Bewerbung.
Was muss ich tun, damit meine Berufserfahrung bei der Studienplatzvergabe berücksichtigt wird?
Bei der Online-Bewerbung für den Studiengang Sozialökonomie wird gefragt, ob man Berufserfahrung hat. Geben Sie die Berufserfahrung hier an, damit diese berücksichtigt werden kann. Nur so kann die Berufserfahrung Ihre Zulassungschancen erhöhen.
Muss die Berufsausbildung oder die Berufstätigkeit inhaltlich mit dem Studiengang Sozialökonomie verwandt sein?
Die Berufserfahrungen müssen keine inhaltlichen Berührungspunkte mit dem Studiengang Sozialökonomie haben. Vorteile hat eine inhaltliche Verwandtschaft der Tätigkeiten auch nicht. Die ausgeübten Tätigkeiten können damit kaufmännischer, handwerklicher, pädagogischer oder sonstiger Natur gewesen sein.
Wann muss ich meine Berufserfahrung nachweisen?
Haben Sie in der Online-Bewerbung angegeben, dass Sie Berufserfahrung haben, so müssen Sie im Falle einer Zulassung geeignete Nachweise zur Immatrikulation einreichen. Tun Sie dies nicht, kann das im schlimmsten Fall zum Verlust des Studienplatzes führen.
Wie muss eine Berufsausbildung nachgewiesen werden?
Reichen Sie als Nachweis das Zeugnis über die abgeschlossene Berufsausbildung ein.
Wie muss die Berufstätigkeit nachgewiesen werden?
Die Nachweise der Berufstätigkeit können sehr unterschiedlich sein. Geeignet sind zum Beispiel Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen vom Arbeitgeber, Gehaltsnachweise, ersatzweise Sozialversicherungsbescheinigungen oder -meldungen sowie Steuerunterlagen.
Kann auch Freiberuflichkeit angerechnet werden und wie wird diese nachgewiesen?
Auch selbständige Tätigkeiten können als Berufstätigkeit geltend gemacht werden. Reichen Sie dazu jegliche geeignete Nachweise ein, die auch den Zeitraum von mindestens 3 Jahren belegen. Dies können beispielsweise Gewerbeanmeldungen über Steuerbescheinigungen (Umsatz-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer), Auftragsbücher oder Rechnungen sein.
Was kann noch als Berufstätigkeit angerechnet werden?
Als Berufstätigkeit können Zeiten der Kindererziehung, der Pflege Angehöriger, Wehr- oder Freiwilligendienste angerechnet werden. Diese können durch Geburtsurkunden, Meldebescheinigungen, Pflegebescheinigungen oder Dienstnachweise nachgewiesen werden.
Können auch Mutterschutzzeiten als Berufstätigkeit berücksichtigt werden?
Mutterschutzzeiten lassen keine Erwerbstätigkeit zu, sodass Mutterschutzzeiten nicht zur Berufstätigkeit hinzugerechnet werden können. Somit können erst Zeiten ab Geburt eines Kindes als Berufstätigkeitszeiten angerechnet werden.
Gelten auch (Aus-)Hilfstätigkeiten als Berufstätigkeit?
Auch (Aus-)Hilfstätigkeiten gelten als Berufstätigkeit und können Ihre Zulassungschancen erhöhen. Es muss keine Arbeit ausgeübt worden sein, für die eine Berufsausbildung o. Ä. notwendig ist.
Ich habe mindestens 3 Jahre lang eine Berufstätigkeit in Teilzeit ausgeübt. Kann ich das als Berufstätigkeit geltend machen?
Auch Tätigkeiten in Teilzeit werden angerechnet. Es wird nicht nach Voll- und Teilzeit differenziert, somit werden auch Beschäftigungen in Teilzeit von mindestens drei Jahren mit 20 Punkten berücksichtigt.
Muss die 3-jährige Tätigkeit durchgehend bei demselben Arbeitgeber erfolgt und durchgängig gewesen sein?
Es können auch unterschiedliche Tätigkeiten addiert werden, sodass insgesamt 3 Jahre nachgewiesen werden. Die Berufstätigkeit kann bei unterschiedlichen Arbeitgebern erfolgt sein und es dürfen Unterbrechungen der Berufstätigkeit zwischen den Tätigkeiten liegen. Die Unterbrechungszeiten werden jedoch nicht als Berufstätigkeit gezählt.
Können verkürzte Ausbildungen und Berufstätigkeit addiert werden?
Haben Sie eine Ausbildung gemacht, die weniger als 3 Jahre gedauert hat, und waren danach berufstätig, so kann auch diese Kombination als Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Dauer der Ausbildung und der Berufstätigkeit zusammen muss dabei mindestens 3 Jahre betragen. Sie bekommen in diesem Fall jedoch nur 20 Punkte für die Berufstätigkeit und keine Punkte für die Berufsausbildung, weil die Ausbildung hierfür 3 Jahre lang gedauert haben muss.
Muss die Berufserfahrung nach Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der Eingangsprüfung erworben worden sein?
Die Berufstätigkeit und/oder Berufsausbildung können auch vor Erwerb der Fachhochschulreife bzw. der Eingangsprüfung ausgeübt worden sein.
Müssen die Nachweise über die Berufserfahrung zur Immatrikulation beglaubigt eingereicht werden?
Die Nachweise werden in einfacher Kopie eingereicht. Die Beglaubigungen der Unterlagen können jedoch in einer Stichprobe im Verlauf des Studiums nachgefordert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.