Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung
Hochschulzugang für Meister und Fachwirte
Beruflich Qualifizierte, die eine Fortbildungsprüfung absolviert haben, können sich nach Teilnahme an einer Studienfachberatung mit Ihrem Abschlusszeugnis der Fortbildungsprüfung direkt für einen Studienplatz bewerben (§ 37 HmbHG). Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Hochschulzugang nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung.
Hochschulzugang nach § 38 Hamburger Hochschulgesetz (HmbHG)
§ 38 HmbHG ermöglicht beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung den Hochschulzugang ohne Abitur an der Universität Hamburg über eine Eingangsprüfung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite zum Hochschulzugang nach § 38.
Sonderfall Sozialökonomie
Abweichend von allen übrigen Studiengängen der Universität Hamburg bietet der Fachbereich Sozialökonomie für seinen Bachelor-Studiengang einen eigenen Hochschulzugang für Berufstätige mit gesondertem Bewerbungsverfahren und abweichenden Bewerbungsfristen an. Wenn Sie den Studiengang Sozialökonomie studieren möchten, gelten die Informationen auf dieser Seite daher nicht für Sie.