Hauptstudium
Ein Studienortwechsel in das Hauptstudium an der Universität Hamburg ist grundsätzlich möglich, wenn Sie an einer anderen Hochschule alle Studien- und Prüfungsleistungen des Grundstudiums in einem Diplom-, Magister- oder Staatsprüfungsstudiengang absolviert haben und das Studium im Hauptstudium des betreffenden Studiengangs fortsetzen möchten.
Eine Bewerbung zum Hauptstudium ist in den folgenden Studiengängen möglich:
- Evangelische Theologie
- Medizin
- Pharmazie
- Zahnmedizin.
Bewerbungsverfahren
Sie bewerben sich online über das Online-Bewerbungsportal STiNE innerhalb der Bewerbungsphasen (bis 15. Juli für ein Wintersemester, bis 15. Januar für ein Sommersemester).
Zusätzlich laden Sie den Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums in der Online-Bewerbung hoch. Gegebenenfalls kann der Nachweis des abgeschlossenen Grundstudiums auch innerhalb der unten angegeben Fristen nachgereicht werden. Der Nachweis wird regelhaft durch die Vorlage eines Zwischenprüfungszeugnisses (Vordiplom, Magisterzwischenprüfung o.ä.) geführt, kann aber auch durch die sogenannte Grundstudienbescheinigung geführt werden.
- Medizin
- Für Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt in Deutschland abgeschlossen haben, ist die Bewerbung papierlos. Die Auswahl erfolgt auf Basis der Angaben in der Online-Bewerbung. Erst zur Immatrikulation müssen zum Beleg dieser Angaben ein Nachweis über die absolvierte Erste Abschnittsprüfung und ein Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung eingereicht werden.
- Bewerber*innen, die den ersten Studienabschnitt im Ausland abgeschlossen haben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist die Anerkennung durch das Landesprüfungsamt und aussagekräftige bewertete Leistungsnachweise bei der Medizinischen Fakultät (UKE) einreichen (siehe Hinweise zur Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin und Zahnmedizin).
- Pharmazie und Evangelische Theologie
- In den Fächern Pharmazie und Evangelische Theologie muss der Grundstudiennachweis erst zur Immatrikulation eingereicht werden. Nachreichfristen entnehmen Sie bitte den Bewerbungsinfomationen "Höheres Fachsemester – Hauptstudium – PJ".
Informationen zu ggf. weiteren zur Bewerbung einzureichenden Unterlagen finden Sie hier.
Besonderheiten Medizin und Zahnmedizin
Wenn Sie sich für das Hauptstudium der Studiengänge Medizin oder Zahnmedizin bewerben möchten, lesen Sie bitte in jedem Fall vor der Bewerbung das Merkblatt "Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Human- und Zahnmedizin" (PDF).
Darüber hinaus stellt die Medizinische Fakultät eine FAQ-Sammlung mit Antworten auf mögliche Fragen zur Verfügung, die sich für Studieninteressierte und Studienortwechsler:innen zum zweiten Abschnitt des Medizinstudiums ergeben könnten: https://www.uke.de/studium-lehre/studienentscheidung/medizin/studienbeginn-zweiter-abschnitt-medizin.html.
Erster Studienabschnitt im Ausland
Wenn Sie bisher im Ausland studiert haben, benötigen Sie für eine Bewerbung in den zweiten Abschnitt der Studiengänge Medizin oder Zahnmedizin eine Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen als Erste Abschnittsprüfung bzw. als Zahnärztliche Vorprüfung. Sollten Sie auch Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss dieser ebenfalls für das Studium in Deutschland anerkannt werden. Informationen dazu finden Sie unter www.uni-hamburg.de/vpd
Für Medizin sowie Zahnmedizin ist das Landesprüfungsamt für Heilberufe des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren sind (in Hamburg: www.hamburg.de/landespruefungsamt). Wenn Sie nicht in der Bundesrepublik Deutschland geboren sind, ist der Antrag zu richten an das Landesprüfamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie in Düsseldorf (NRW).
Bitte laden Sie für Medizin neben der Anerkennung durch das Landesprüfungsamt auch Nachweise Ihres ausländischen Studiums in der Bewerbung hoch, damit Ihre Note ins deutsche Notensystem übertragen werden kann! Dies erfolgt nicht durch die Landesprüfungsämter, sondern an der Medizinischen Fakultät der Universität Hamburg.
Bitte laden Sie die Unterlagen (Anerkennung durch das Landesprüfungsamt; Leistungsnachweise der ausländischen Hochschule – letztere in deutscher oder englischer Sprache!) als digitale Kopie (pdf-Format) in der Bewerbung hoch. Wenn die ausländische Hochschule ein „Zeugnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ ausstellt, laden Sie bitte dieses (zusammen mit der in jedem Fall erforderlichen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt) als Leistungsnachweis hoch. Nachfragen zur Prüfung der Unterlagen und zur berechneten Note richten Sie bitte an: imed@uke.de(imed@uke.de"AT"uke.de)
Wenn die ausländische Hochschule, an der Sie bislang Medizin studieren, ein „Zeugnis des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung“ ausstellt, reichen Sie bitte dieses (zusammen mit der in jedem Fall erforderlichen Anerkennung durch das Landesprüfungsamt) als Leistungsnachweis ein.
Liste der Ärztekammer über die Landesprüfungsämter für Heilberufe (PDF)
Erneute Bewerbung ins erste Fachsemester
Sofern Sie bereits für einen hochschulstart.de-Studiengang (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie) eingeschrieben waren, können Sie sich bei “hochschulstart.de“ erneut bewerben. Das ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr im betreffenden Studiengang immatrikuliert sind. Bedenken Sie bitte, dass Sie in der medizinischen Fakultät in der Regel nicht in ein höheres Semester eingestuft werden, wenn Sie von “hochschulstart.de“ einen Studienplatz für Studienanfänger:innen erhalten haben, auch dann nicht, wenn Ihnen Studienleistungen angerechnet werden.
Besonderheiten Pharmazie
Eine Bewerbung ist möglich mit abgeschlossenem Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung oder mit erstmaliger Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Die erstmalige Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung muss aus dem aktuellen Jahr stammen. Dass es sich um eine erstmalige Zulassung handelt, ist bei allen Bewerberinnen und Bewerbern automatisch anzunehmen, die sich bei der Bewerbung im 4. Fachsemester befinden. Bewerberinnen und Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung im 5. oder 6. Fachsemester immatrikuliert sind und eine erstmalige Zulassung mit der Bewerbung vorlegen, müssen gleichzeitig den Nachweis der „Erstmaligkeit“ durch das entsprechende Landesprüfungsamt oder den jeweiligen Studienfachberater der Heimathochschule erbringen.
Der Nachweis des bestandenen Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung ist für die Immatrikulation nicht erforderlich, wenn Sie die „Erstmalige Zulassung zum Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung“ eingereicht haben, da laut Approbationsordnung auch ein Weiterstudium ohne bestandenen Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung möglich ist.
Erster Studienabschnitt im Ausland
Wenn Sie bisher im Ausland studiert haben, benötigen Sie für eine Bewerbung in den zweiten Abschnitt eine Anerkennung Ihrer bisherigen Studienleistungen als Ersten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Wurden Sie in Deutschland geboren, ist das Landesprüfungsamt für Heilberufe des Bundeslandes zuständig, in dem Sie geboren wurden. In allen anderen Fällen ist das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP) zuständig.
Sollten Sie auch Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, muss dieser ebenfalls für das Studium in Deutschland anerkannt werden. Informationen dazu finden Sie unter www.uni-hamburg.de/vpd.
Erneute Bewerbung ins erste Fachsemester
Siehe oben unter "Besonderheiten Medizin und Zahnmedizin".
Zulassungsverfahren
Sind die Studienplätze im Hauptstudium zulassungsbeschränkt und überschreitet die Zahl der Bewerbungen die Zulassungszahl, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Studienplätze werden wie folgt vergeben:
- 50 % nach den während des bisherigen Studiums erbrachten Leistungen (Ergebnis des Grundstudiums), bei gleichen Leistungen nach Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
- 50 % nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, bei gleicher Durchschnittsnote nach den während des bisherigen Studiums erbrachten Leistungen (Ergebnis des Grundstudiums).
Härtegesichtspunkte werden bei der Vergabe nicht berücksichtigt.
Für Medizin gelten andere Auswahlkriterien, die in dem Merkblatt „Bewerbung für den zweiten Abschnitt der Studiengänge Human- und Zahnmedizin“ (PDF) näher beschrieben werden.
Einschreibung
Informationen zur Einschreibung erhalten Sie hier: