Ablehnungsbescheid - Grundständige Studiengänge
Diese Seite richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber, die einen Ablehnungsbescheid für einen Studienanfängerplatz des ersten Semesters erhalten haben oder die sich im Vorwege zum Verfahren informieren möchten.
Wenn Sie sich für einen Studiengang über das Dialogorientierte Serviceverfahren beworben haben, sind die hier zur Verfügung gestellten Informationen für Sie nicht passend. Bitte informieren Sie sich statt dessen auf der Webseite zum DOSV.
Wie erfahre ich, ob ich abgelehnt wurde?
Zu den im Bewerbungsverfahren und in den Bewerbungsinformationen genannten Bescheidterminen finden Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis des Auswahlverfahrens in Ihrem STiNE-Account unter ‚Dokumente‘. Die Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden an der Universität Hamburg gleichzeitig zum Termin des Hauptverfahrens im STiNE-Account veröffentlicht.
Bitte speichern Sie Ihren Bescheid auf Ihrem privaten Rechner. Auch Ablehnungsbescheide werden in vielen Fällen von Behörden (z.B. der Familienkasse fürs Kindergeld) benötigt, so dass sich die Archivierung auf dem eigenen Rechner in jedem Fall empfiehlt. Der Bewerberaccount wird nach Ablauf des Zulassungsverfahrens gelöscht, dann sind die Bescheide nicht mehr verfügbar und können auch nicht erneut erstellt werden.
Wer bekommt einen Ablehnungsbescheid?
Den Grund Ihrer Ablehnung können Sie Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen. Es gibt zwei verschiedene Gründe, aus denen ein Ablehnungsbescheid erteilt wird:
- Eine Ablehnung aus „formalen“ Gründen erhalten diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, deren Bewerbung gem. §17 UniZS (PDF) vom Verfahren auszuschließen ist.
- Eine Kapazitätsablehnung wird ausgesprochen, wenn die Abitur-Druchschnittsnote oder Wartezeit (im Fall einer Master-Bewerbung weitere Auswahlkriterien) in der Konkurrenz mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern nicht für eine Zulassung genügt haben.
Habe ich trotz Ablehnungsbescheid noch die Möglichkeit, einen Studienplatz zu bekommen?
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die aus Kapazitätsgründen abgelehnt wurden, nehmen automatisch am Nachrückverfahren teil. Im Nachrückverfahren haben im Hauptverfahren abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber die Möglichkeit, einen Studienplatz zu bekommen. Da die Studienplätze im Nachrückverfahren innerhalb einer Woche angenommen werden müssen, ist nach Erhalt eines Ablehnungsbescheides die regelmäßige (mindestens wöchentliche) Kontrolle des STiNE-Accounts unter „Dokumente“ ratsam, damit Sie die Einschreibfristen im Falle einer Zulassung im Nachrückverfahren keinesfalls verpassen.
Wie lauten die Werte der zuletzt zugelassenen Personen (Grenzwerte) in Lehramtsstudiengängen?
Nähere Informationen über die Grenzwerte in Lehramtsstudiengängen erhalten Sie auf dieser Seite.
Wie lauten die Werte der zuletzt zugelassenen Personen (Grenzwerte) in Hauptfächern und Einfachstudiengängen?
Informationen zu den Grenzwerten in den sonstigen Hauptfächern sowie Einfachstudienangeboten finden Sie hier..
Wie lauten die Werte der zuletzt zugelassenen Personen (Grenzwerte) in Nebenfächern des Bachelor of Arts?
Nähere Informationen über die Grenzwerte in Nebenfächern des Bachelor of Arts erhalten Sie auf dieser Seite.
Wie lauten die Grenzwerte in DoSV-Studiengängen?
Die Grenzwerte für DoSV-Studiengänge im aktuellen Zulassungsverfahren für die zuletzt zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber finden Sie in dieser Übersicht.
Hinweis: Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität
Gesonderte Anträge auf Zulassung außerhalb der festgesetzten Kapazität sind - soweit sie sich nicht auf die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie beziehen - unzulässig und werden daher von der Universität nicht bearbeitet.