Juniorprofessuren
Juniorprofessor:innen werden in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen, zunächst für drei Jahre (erste Phase der Juniorprofessur). Nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluation. Nach positiver Zwischenevaluation wird das Dienstverhältnis um weitere drei Jahre verlängert (zweite Phase der Juniorprofessur).
Zwischenevaluation
Nach drei Jahren erfolgt eine Zwischenevaluation. Ist diese erfolgreich, so wird das Dienstverhältnis um weitere drei Jahre verlängert. Eine eigene Satzung regelt den Ablauf der Zwischen- und Tenure-Evaluation.
Tenure-Track
Bei Juniorprofessuren, die mit einer entsprechenden Option ausgeschrieben worden sind, erfolgt nach sechs Jahren eine weitere Evaluation. Ist diese Tenure-Evaluation erfolgreich, so wird der:die Juniorprofessor:in ohne Ausschreibung und Berufungsverfahren auf eine ordentliche Professur der Universität Hamburg berufen.
Nur bei Erhalt eines auswärtigen universitären W2- oder W3-Rufes in der zweiten Phase der Juniorprofessur kann das Tenure-Evaluationsverfahren vorzeitig eingeleitet – aber nicht dadurch ersetzt – werden.
Eine eigene Satzung regelt den Ablauf der Tenure-Evaluation.
Rechtliche Grundlagen
2018: Satzung zur Durchführung von Zwischenevaluationen und Tenure-Evaluationen für Juniorprofessuren (PDF)/Bylaws for the Implementation of Interim Evaluations and Tenure Evaluations for Junior Professorships at Universität Hamburg (PDF)
2014: Satzung zur Durchführung des Bewertungsverfahrens in einem Tenure-Track-Verfahren (PDF)