Ziel
Die Qualität der bestehenden Studiengänge wird laufend systematisch geprüft und bewertet, mit dem Ziel, eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung zu gewährleisten.
Ablauf
Das Qualitätsmanagement beruht auf zwei zentralen Elementen:
Zusammen bilden sie einen geschlossenen Qualitätskreislauf. Grundlage der im Rahmen der Qualitätskonferenzen und Evaluationen durchgeführten Analysen bilden diese Qualitätskriterien:
Qualitätskriterien für die Weiterentwicklung von Studiengängen
formal | fachlich-inhaltlich (gem. Teil III StudakkVO §§ 11-16) |
- Kriterien gem. Teil II Studienakkreditierungsverordnung
(StudakkVO) §§ 3-8:
- Studienstruktur
- Studiendauer
- Studienprofile
- Zugangsvoraussetzungen
- Übergänge zwischen den Studienangeboten
- Abschlüsse
- Abschlussbezeichnungen
- Modularisierung
- Leistungspunktesystem
- Abschluss
- Abschlussarbeit
- Übereinstimmung mit dem Hamburgischen Hochschulgesetz (HmbHG)
- Bei Lehramts(teil)studiengängen zusätzlich:
- Einhaltung Leistungspunkteverteilungsmodell
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- Plausibilität des Curriculums hinsichtlich der Qualifikationsziele (bei
Lehramts(teil)studiengängen unter Berücksichtigung der Vorgaben der KMK)
- Adäquate Studienorganisation & Studierbarkeit
- Adäquate Prüfungsorganisation
- Hinreichende Beratungs- & Betreuungsangebote
- Adäquate Umsetzung Zugangs- & Anerkennungsregeln gem. Lissabon Konvention
- Hinreichende Ausstattung (personelle, räumliche und sächliche Ressourcen)
- Mobilität von Lehrenden und Studierenden
- Kontinuierliches Qualitätsmanagement
- Diversität
- Bei Lehramts(teil)studiengängen zusätzlich:
- Für Master(teil)studiengänge: Anschlussfähigkeit an den grundständi-
gen Bachelor(teil)studiengang
- Anschlussfähigkeit an die 2. Phase (Vorbereitungsdienst)
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