Ziel
Mit der Einführung neuer Studiengänge entwickelt die Universität Hamburg ihr Studienangebot weiter und verwirklicht die Entwicklungsziele und die Profilbildung der Fakultäten.
Mit der Einführung neuer Lehramtsstudiengänge und Teilstudiengänge weiten die Universität Hamburg und die beteiligten Hochschulen das Studienangebot aus und verwirklichen damit ihr Ziel, Studierende für möglichst alle Schulfächer, Schulformen und -stufen zu qualifizieren.
Ablauf
Bei der Einführung von Studiengängen erfolgt die Qualitätssicherung anhand der Prüfung definierter Kriterien sowie der anschließenden Evaluation des Studiengangkonzepts durch externe Gutachtende.
Über die Zertifizierung entscheidet die Zertifizierungskommission Lehrerbildung bzw. die Zertifizierungskommission (für die Bachelor- und Masterstudiengänge).
Qualitätskriterien für die Einführung neuer Studiengänge
formal | fachlich-inhaltlich |
- Kriterien gem.Teil II StudakkVO §§ 3-8:
- Studienstruktur
- Studiendauer
- Studienprofile
- Zugangsvoraussetzungen
- Übergänge zwischen den Studienangeboten
- Abschlüsse
- Abschlussbezeichnungen
- Modularisierung
- Leistungspunktesystem
- Abschluss
- Abschlussarbeit
- Übereinstimmung mit HmbHG
- Bei Lehramts(teil)studiengängen zusätzlich:
- Einhaltung Leistungspunkteverteilungsmodell
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- Bildung durch Wissenschaft
- Plausibilität des Lehrprofils des Studiengangs unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele (bei Lehramts(teil)studiengängen unter Berück-
sichtigung der Vorgaben der KMK)
- Adäquate Studienorganisation und Studierbarkeit
- Adäquate Prüfungsorganisation
- Hinreichende Beratungs- und Betreuungsangebote
- Adäquate Umsetzung der Zugangs- und Anerkennungsregeln gem. Lissabon Konvention
- Studierendenorientiertes Lehren und Lernen
- Diversität
- Innovation
- Forschungsorientierung
- Internationalisierung/studentische Mobilität
- Nachhaltigkeit
- Kooperation
- Hinreichende Ausstattung (personelle, räumliche und sächliche Ressourcen)
- Kontinuierliches Qualitätsmanagement
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