Weitere studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen
Neben einer Hochschulzugangsberechtigung und möglichen Fremdsprachenkenntnissen, kann es auch weitere studiengangsspezifische Zugangsvoraussetzungen geben.
Bewegungswissenschaft und Unterrichtsfach "Sport"
Für den Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft als Hauptfach und Nebenfach sowie für das Unterrichtsfach "Sport" bestehen folgende besondere Zugangsvoraussetzungen:
- eine ärztliche Bescheinigung*, dass die Bewerberin oder der Bewerber sporttauglich ist,
- Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe),
- Nachweis der Schwimmfähigkeit (Deutsches Schwimmabzeichen in Gold (DSA))
- Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B2 (gilt nicht für das Unterrichtsfach Sport)
Alle Nachweise müssen zur Immatrikulation eingereicht werden.
* Der Nachweis der Sporttauglichkeit darf nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Als Stichtag gilt der Beginn der Bewerbungsfrist (01.06. eines jeden Jahres).
Weitere Informationen zum Bachelorstudiengang Bewegungswissenschaft: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge/bewegungswissenschaft-bachelor/bewerbung-und-zulassung/zugangsvoraussetzungen-ba.html
Weitere Informationen zum Unterrichtsfach Sport: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge/sport-lehramt-bachelor.html
Self Assessment für Lehramtsstudiengänge
Bei der Bewerbung für einen Bachelor-Lehramtsstudiengang muss ein Nachweis über die Teilnahme an einem anonymen Selbsttest (oder auch OSA = Online-Self-Assessment) hochgeladen werden. Dabei hat das Ergebnis des Tests keinen Einfluss auf die Auswahlentscheidung bei der Vergabe der Lehramtsstudienplätze an der Universität Hamburg, es geht vielmehr um die Reflexion des Studienwunsches. Hierfür stehen Ihnen vier lehramtsspezifische OSA zu Verfügung, die unter https://lehramt.check.uni-hamburg.de zu erreichen sind.
Das Vorgehen zur Teilnahme an den OSA ist wie folgt:
- Öffnen Sie die Webseite https://lehramt.check.uni-hamburg.de.
- Wählen Sie den für Ihren Studienwunsch passenden OSA aus (Achtung: Der "Erwartungscheck Lehramt für Sonderpädagogik" gilt für das Profil Grundschule und für das Profil Sekundarstufe).
- Bearbeiten Sie alle Aufgaben des OSA.
- Wenn Sie alle Aufgaben bearbeitet haben, können Sie eine Teilnahmebescheinigung herunterladen. Diese laden Sie anschließend in der Online-Bewerbung hoch.
Weitere Zugangsvoraussetzung im Lehramt an beruflichen Schulen
Neben der Hochschulzugangsberechtigung muss im Lehramt an beruflichen Schulen zur Immatrikulation eine abgeschlossene Berufsausbildung in der gewünschten Fachrichtung oder die Teilnahme an einem mindestens zwölfmonatigen, in der Regel vor dem Studium abzuleistenden betrieblichen Praktikum, nachgewiesen werden. Ein schon absolviertes Studium ersetzt nicht automatisch die Berufsausbildung bzw. das Praktikum.
Ausnahme: In der Fachrichtung Gewerblich-technische Wissenschaften ist es möglich, sich ohne abgeschlossene Ausbildung zu bewerben. In diesem Fall muss innerhalb des Studiums ein betriebliches Praktikums absolviert und eingebracht werden.
Weitere Informationen zur Praxis-Anerkennung finden Sie hier.