Hochschulzugangsberechtigungen an der Universität Hamburg
Zentrale Voraussetzung zur Aufnahme eines Studiums an der Universität Hamburg ist der Nachweis einer Hochschulzugangsberechtigung. Der Begriff der Hochschulzugangsberechtigung wird in der Regel als HZB abgekürzt. Als Hochschulzugangsberechtigung wird ein Zeugnis bezeichnet, welches Sie zum Zugang zu einem Studium an einer Hochschule berechtigt. Neben der klassischen Allgemeinen Hochschulreife, dem Abitur, welches Sie im Rahmen einer schulischen Laufbahn erwerben, gibt es auch noch weitere Formen der Hochschulzugangsberechtigung, die Sie zum Studium an der Universität Hamburg berechtigen Weitere Informationen - auch zum Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens - finden Sie unter www.uni-hamburg.de/info-bachelor sowie im Rahmen der Online-Bewerbung.
Im Ausland erworbene Hochschulzugangsberechtigungen
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland erworben haben, finden Sie weitere Informationen hier.
Eine Besonderheit stellt der Erwerb einer Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule im Ausland dar. In dem Fall erwerben Sie in der Regel eine reguläre deutsche Hochschulzugangsberechtigung.
Allgemeine Hochschulzugangsberechtigung
Eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung beinhaltet keine Fachbindung und berechtigt zur Bewerbung für alle grundständigen Studiengänge an der Universität Hamburg. Eine Übersicht aller an der Universität Hamburg angebotenen grundständigen Studiengänge finden Sie hier.
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung
Die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung berechtigt ebenfalls zu einer Bewerbung an der Universität Hamburg. Allerdings ist eine Bewerbung mit dieser Hochschulzugangsberechtigung nicht für alle grundständigen Studiengänge möglich, sondern ist auf Studiengänge beschränkt, die der fachlichen Richtung der fachgebunden Hochschulzugangsberechtigung entsprechen.