Der Deutsche Hochschulverband zeichnet diejenige Hochschullehrerin oder denjenigen Hochschullehrer aus, die oder der durch außergewöhnliches Engagement in herausragender Weise das Ansehen ihres bzw. seines Berufsstandes in der Öffentlichkeit gefördert hat.
Es besteht keine Beschränkung, in welcher Art und Weise dies gelungen ist. Verbunden ist der Preis mit einer Preissumme von 10.000 Euro. Die Preissumme wird nicht zweckgebunden vergeben.
Wer kann vorgeschlagen werden?
Jede Professorin und jeder Professor, der korporationsrechtlich einer deutschen Hochschule angehört, sowie deutsche Professoren im Ausland. Es kann eine Einzelperson oder eine Gruppe von Hochschullehrern vorgeschlagen werden. Die wissenschaftliche Fachrichtung ist unerheblich. Ohne Belang ist ebenfalls, ob der Vorgeschlagene sich im aktiven Dienst oder im Ruhestand befindet.
Selbstbewerbungen sind möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Mitglieder des Präsidiums des Deutschen Hochschulverbandes können nicht vorgeschlagen werden.
Bewerbungsschluss: 30.09.2016