Kontakt:
Prof. Dr. Claudia Maurer Zenck
Institut für Historische Musikwissenschaft
t. 040.42838-4863 (Geschäftszimmer)
e. claudia.maurer.zenck@uni-hamburg.de
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Institut für Historische Musikwissenschaft
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Das von Prof. Dr. Claudia Maurer Zenck und Prof. Dr. Peter Petersen herausgegebene Lexikon ist für alle Interessierten frei zugänglich und versteht sich als „work in progress“. Als Online-Lexikon stand es bereits in der Anfangsphase für Nutzerinnen und Nutzer zur Verfügung und kann ständig korrigiert bzw. um bisher nicht bekannte Fälle von verfolgten Musikern und Musikerinnen oder Details in den Biographien ergänzt werden.
Die Datenbestände zu den einzelnen Biographien im „LexM“ variieren nach Inhalt und Umfang: International bekannte Persönlichkeiten sind besser dokumentiert als weniger populäre Musiker und Musikerinnen. Die Menge der verfügbaren Daten ist jedoch kein Kriterium bei der Auswahl der Personen für das „LexM“. Lediglich folgende Mindestdaten müssen vorliegen, damit eine Person in das Lexikon aufgenommen wird: Name, Geburt, Beruf und Verfolgungstatbestand.
Zenck und Petersen gehen davon aus, dass aufgrund dieser Kriterien mehr als 5.000 von den ca. 10.000 verfolgten Musiker und Musikerinnen der NS-Zeit für die Aufnahme in das Lexikon in Frage kommen.
Das auf zehn Jahre angelegte Projekt wurde bereits von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und weiteren Drittmittelgebern gefördert. Vorläufer des Projektes ist der Schwerpunkt „Exilforschung“, der von 1974 bis 1984 von der DFG gefördert wurde und an dem auch die Musikwissenschaft unter Leitung von Prof. Maurer Zenck beteiligt war. Daran schloss sich 1985 der Forschungsschwerpunkt „Exilmusik“ am Musikwissenschaftlichen Institut an, innerhalb dessen Kontakte zu thematisch ähnlich ausgerichteten Institutionen in Hamburg, Berlin, Essen, Dresden, Leipzig, Stuttgart, München und Wien sowie Frankreich, England, USA, Kanada und Israel aufgebaut wurden.
Mit den Fördermitteln sollen in der Schlussphase des Projektes u.a. die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters sowie eine halbe Stelle für eine Informatikerin/einen Informatiker finanziert werden.