Gendergerechte Sprache in der Verwaltung
16. Juni 2021, von Stabsstelle Gleichstellung
![vier Spielfiguren](https://assets.rrz.uni-hamburg.de/instance_assets/uni/7974151/play-stones733x4141-d1aa2d15465cb7d1177cb5e370a8b2f20fa65501.jpg)
Foto: UHH/Pixabay
Der Hamburger Senat erweitert die Möglichkeiten zur Verwendung einer geschlechtergerechten Verwaltungssprache (PDF). Die veränderten Grundsätze sollen zusätzliche Optionen geben, um anders als bisher alle Geschlechter miteinzubeziehen und so die gesellschaftliche Vielfalt abzubilden. Dafür wurde der Senatsbeschluss zur Verwaltungssprache von 1995 angepasst. In Zukunft sind somit geschlechtsneutrale Anreden, der Gender-Stern oder der Gender-Doppelpunkt eine Möglichkeit, Gleichberechtigung in der Sprache abzubilden.
Gleichstellungssenatorin Katharina Fegebank: "Mit diesen Vorschlägen gibt es jetzt mehr Freiheit im Umgang mit Sprache. Viele Menschen fühlen sich nicht mehr angesprochen, wenn man von „den Polizisten“ oder „den Krankenschwestern“ spricht. Es gibt Polizistinnen und Krankenpfleger und eben auch Menschen, die diese Berufe ausüben, aber sich weder als Mann noch als Frau einordnen. Damit geben wir den Mitarbeitenden die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie ihr Umfeld adressieren wollen, ermöglichen eine vielfältige, diskriminierungsfreie Sprache und greifen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Dritten Option auf.“
Hierbei bezieht sich die Senatorin auf die vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 erlassene gesetzliche Regelung, dass keine Person gezwungen werden darf sich für ein Geschlecht zu entscheiden. Seither ist es möglich, dass sich intergeschlechtliche Personen neben den Angaben „weiblich“ und „männlich“ auch für „divers“ entscheiden können.