Unterstützung der pflegenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter seitens der Dienststelle
Wenn Sie in die Situation kommen, sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied kümmern zu müssen, sollten Sie sich zunächst an die Ihnen vorgesetzte Führungskraft wenden. Gemeinsam können die nächsten Schritte besprochen werden.
Unterstützung erhalten Sie von/vom:
- Abteilung 6 Personal (Beurlaubung, Sonderurlaub, Freistellung, Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz, flexiblere Arbeitszeiten, Telearbeit, Infoveranstaltungen, Seminare des ZAF etc.)
- Arbeitsmedizinischen Dienst der FHH (ärztliche Beratung und Untersuchung bei Belastungen durch die Pflege)
Informationen aus der Verwaltung:
- Der Leitfaden zur Pflege (PDF) der Abteilung 6 hält grundlegende Informationen für Sie bereit
- Eine Übersicht der Möglichkeiten, die Beschäftigte im Falle der Pflegebedürftigkeit eines nahen Angehörigen haben finden Sie im Handout 'Schritte zur familiären Pflege @ UHH (PDF).