Plausibilitätsprüfungsverfahren für geflüchtete Studienbewerber/innen ohne nachweisbare HZB
An der Universität Hamburg müssen sich Studienbewerberinnen und -bewerber, die fluchtbedingt keine Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nachweisen können, einer Prüfung zur Plausibilität ihrer Bildungsbiografie unterziehen. Dabei handelt es sich um ein gestuftes Verfahren.
Information und Beratung zu dem beschriebenen Verfahren gibt es ganzjährig. Für das Verfahren selbst gilt der folgende Ablaufplan:
- Anmeldung zum Verfahren mit Selbstauskunft, Aufenthaltstitel und Deutschnachweis B2
- Prüfung der Plausibilität
- Wenn Plausibilität vorliegt: Verifizierung durch Teilnahme am TestAS
Je nach TestAS-Ergebnis:
- Bewerbung am Studienkolleg; Bewerbungsfristen 01.07.-01.09. für einen Start im Januar bzw. 01.01.-01.03. für einen Start im August
oder
- Zulassung und Einschreibung im Qualifikationsstudium; Studienbeginn im Oktober
Zielgruppe: Liste der Aufenthaltstitel
Nach KMK-Beschluss können für Personen mit den folgenden Aufenthaltstiteln Plausibilitätsprüfungen durchgeführt werden:
- Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Asylberechtigte (§ 25 Absatz 1
AufenthaltsG - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Flüchtlinge nach der Genfer
Flüchtlingskonvention (§ 25 Absatz 2 Alternative 1 AufenthaltsG) - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - Subsidiärer Schutz (§ 25 Absatz 2
Alternative 2 AufenthaltsG) - Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - nationaler Abschiebungsschutz (§ 25
Absatz 3 AufenthaltsG) - Aufnahme aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen (§ 22 Sätze 1
und 2 AufenthaltsG) - Aufenthaltserlaubnis für Ausländer aus bestimmten Staaten oder in sonstiger Weise
bestimmten Ausländergruppen aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder
zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland (§ 23 Absätze 1 und
2 AufenthaltsG) - Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz im Falle eines Massenzustroms
von Vertriebenen in die Europäische Union (Richtlinie 2001/55/EG) (§ 24 AufenthaltsG) - Aufenthaltsgestattung für Asylsuchende (dies gilt nicht für Personen aus einem
sicheren Herkunfts-staat gemäß Artikel 16a Absatz 3 des Grundgesetzes in Verbindung
mit Anlage II zu § 29a des Asylgesetzes) (§ 55 AsylG) - Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung), wenn die Abschiebung aus
völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung der politischen
Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht erfolgen soll, oder wenn die
Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist (dies gilt nicht
für Personen aus einem sicheren Herkunftsstaat gemäß Artikel 16a Absatz 3 des
Grundgesetzes in Verbindung mit Anlage II zu § 29a des Asylgesetzes) (§ 60a
AufenthaltsG)
1. Selbstauskunft zu Bildungsbiografie und fehlenden Unterlagen
Um an der Plausibilitätsprüfung teilzunehmen, müssen Sie drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben einen der oben genannten Aufenthaltstitel.
- Sie verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung, die Sie gar nicht oder nur teilweise durch entsprechende Unterlagen nachweisen können.
- Sie haben Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen).
Zur Teilnahme füllen Sie bitte die Selbstauskunft aus. In diesem Dokument erklären Sie Ihren Bildungsverlauf und welche Unterlagen Ihnen aus welchem Grund fehlen.
Über das Anmeldeformular laden Sie die Selbstauskunft sowie Ihre Nachweise über Ihren Aufenthaltstitel und Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 hoch und melden sich damit für das Verfahren an. Nach Eingang Ihrer Anmeldung melden wir uns zeitnah bei Ihnen mit einem Terminvorschlag für das Gespräch zur Bildungsbiografie.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an beratung.uhhhilft"AT"uni-hamburg.de.
2. Plausibilisierung der Bildungsbiografie
Nach Eingang der Selbstauskunft und dem Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau B2 laden wir Sie zu einem Gespräch zur Plausibilisierung Ihrer im Ausland erworbenen Bildungsbiografie in der Studienberatung für Geflüchtete - Zentrale Studienberatung der Universität Hamburg - ein.
Sollten Ihnen nur Teile Ihrer Bildungsnachweise fehlen, wird zunächst geprüft, ob auf der Basis der vorliegenden Nachweise bereits eine eine indirekte (über die Teilnahme am Studienkolleg) oder direkte Hochschulzugangsberechtigung bescheinigt werden kann. Andernfalls werden Sie ebenfalls zu einem Gespräch zur Plausibilisierung Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikationen eingeladen.
Im Anschluss an den Gesprächstermin prüfen die zuständigen Mitarbeitenden der Studienberatung mit Hilfe von anabin die Plausibilität der gemachten Angaben. Sollten noch Zweifel bei der Bewertung des Bildungsverlaufs bestehen, kann es vorkommen, dass eine zusätzliche Einschätzung von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) benötigt wird.
In dem Falle, dass die Angaben plausibel sind, nehmen Sie zur Verifizierung am TestAS teil.
3. Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren: TestAS
Der TestAS dient der Verifikation der als plausibel erachteten Angaben der Bildungsbiografie. Der TestAS muss in der deutschen Variante bearbeitet werden und kann auf Wunsch einmal wiederholt werden.
Das TestAS-Ergebnis aus diesem Verfahren kann im Falle einer später erfolgenden Bewerbung an der Universität Hamburg auch zur Erlangung von Bonuspunkten bei der Bewerbung genutzt werden. Das Ergebnis des TestAS entscheidet über den folgenden Verlauf des Verfahrens:
TestAS < 81 (PR < ca. 9)
Personen mit einem solchen Testergebnis haben ihre plausible Bildungsbiografie nicht verifiziert.
TestAS 81 - 99 (PR ca. 9 - 50)
Personen mit einem solchen Testergebnis können das Studienkolleg besuchen und dort nach einem Jahr an der Feststellungsprüfung teilnehmen. Die Note der Feststellungsprüfung ist die Note für den Hochschulzugang.
TestAS > 99 (PR > ca. 50)
Personen mit einem solchen Testergebnis sowohl im Kerntest als auch im Fachspezifischen Modul werden für ein Qualifikationsstudium in einem Studiengang der Fachrichtung des Fachspezifischen Moduls eingeschrieben und nehmen mit diesem Status ein „Studium ohne Abschluss“ an der UHH auf. Zur Studienaufnahme muss ein UHH-üblicher Sprachnachweis Deutsch C1 vorgelegt werden.
Das Qualifikationsstudium besteht aus zwei Qualifikationssemestern, in denen die Qualifikationsstudierenden an Modulen der Studieneingangsphase teilnehmen. Nach zwei erfolgreich studierten Qualifikationssemestern erhalten die Personen eine fachgebundene HZB. Die Note der fachgebundenen HZB entspricht der Durchschnittsnote aller geleisteten Modulprüfungen, nachgewiesen durch das Transcript of Records.
Die beiden Qualifikationssemester gelten als erfolgreich studiert, wenn mindestens 30 Leistungspunkte erworben wurden. Ein drittes Qualifikationssemester zum erfolgreichen Abschluss des Qualifikationsstudiums kann nur aus Gründen studiert werden, die die jeweilige Person nicht zu verschulden hat. Wenn die jeweilige Person das Qualifikationsstudium erfolgreich absolviert hat, kann sie insgesamt bis zu vier Semester in diesem Status verbleiben und studieren. Ist das Qualifikationsstudium nicht erfolgreich verlaufen, kann die betroffene Person nicht weiterstudieren und ist zu exmatrikulieren.
Ergebnis TestAS > 99
Personen mit einem Testergebnis von über 99 sowohl im Kerntest als auch im Fachspezifischen Modul werden für ein Qualifikationsstudium in einem Studiengang der Fachrichtung des Fachspezifischen Moduls eingeschrieben und nehmen mit diesem Status ein „Studium ohne Abschluss“ an der UHH auf. Zur Studienaufnahme muss ein Sprachnachweis Deutsch vorgelegt werden.
Qualifikationsstudium
Das Qualifikationsstudium besteht aus zwei Qualifikationssemestern, in denen die Qualifikationsstudierenden an Modulen der Studieneingangsphase teilnehmen. Nach zwei erfolgreich studierten Qualifikationssemestern erhalten die Personen eine fachgebundene HZB. Die Note der fachgebundenen HZB entspricht der Durchschnittsnote aller geleisteten Modulprüfungen, nachgewiesen durch das Transcript of Records.
Die beiden Qualifikationssemester gelten als erfolgreich studiert, wenn insgesamt mindestens 30 Leistungspunkte erworben wurden. Ein drittes Qualifikationssemester zum erfolgreichen Abschluss des Qualifikationsstudiums kann nur aus Gründen studiert werden, die die jeweilige Person nicht zu verschulden hat. Wer das Qualifikationsstudium erfolgreich absolviert hat, kann ein bis zwei weitere Semester (insgesamt bis zu vier Semester) als Qualifikationsstudierende/r eingeschrieben bleiben. Ist das Qualifikationsstudium nicht erfolgreich verlaufen, kann die betroffene Person nicht weiterstudieren.
TestAS 81 - 99
Personen mit einem Testergebnis von 81 - 99 können das Studienkolleg besuchen und dort nach einem Jahr an der Feststellungsprüfung teilnehmen. Die Note der Feststellungsprüfung ist die Note für den Hochschulzugang.
TestAS < 81
Personen mit einem Testergebnis unter 81 haben ihre plausible Bildungsbiografie nicht verifiziert und können sich daher nicht für ein Studium an der Universität Hamburg bewerben.