Free Mover - Gaststudium
Internationale Gaststudierende, die nicht auf Basis eines Austausch- oder Stipendienprogramms, sondern selbständig organisiert für eine begrenzte Zahl von Gastsemestern an der Universität Hamburg studieren möchten, können sich für ein Free Mover - Gaststudium bewerben.
Als Free Mover können Sie während Ihres Studienaufenthaltes nach Absprache mit dem Fachbereich Kurse besuchen und Leistungspunkte sammeln. Voraussetzung für eine Bewerbung als Free Mover ist, dass Sie für einen Studiengang an Ihrer Heimathochschule immatrikuliert sind und eine Lehrende bzw. ein Lehrender aus einem vergleichbaren Studiengang an der Universität Hamburg Sie für die Dauer Ihres Gaststudiums betreut.
Der Erwerb eines Hochschulabschlusses an der Universität Hamburg ist im Rahmen eines Free Mover-Aufenthalts nicht möglich.
Deutschkenntnisse
Als Free Mover müssen Sie in der Regel nachweisen, dass Sie mindestens über Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen in der Unterrichtssprache des gewählten Studiengangs verfügen. In den Bachelorstudiengängen der Uni Hamburg ist die Unterrichtssprache in der Regel Deutsch. Falls Sie ausschließlich Kurse in englischer Sprache besuchen möchten, erkundigen Sie sich bitte vorher bei Ihrer Betreuerin bzw. Ihrem Betreuer, ob dies möglich ist. Sie weisen die Sprachkenntnisse im Rahmen der Erstellung der Betreuungszusage nach.
Bewerbungsschritte
1. Studienangebot
Zuerst recherchieren Sie in der Studiengangsdatenbank und auf den Seiten der Fakultäten der Universität Hamburg, ob Ihr Studiengang bzw. Ihr gewünschter Studienschwerpunkt an der Universität Hamburg angeboten wird.
2. Betreuungszusage / Einladungsschreiben
Anschließend kontaktieren Sie dazu bitte das für den Studiengang zuständige Internationale Büro bzw. Studienbüro (s. unten), deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie dabei unterstützen, eine Lehrende bzw. einen Lehrenden aus dem entsprechenden Studiengang für die wissenschaftliche Begleitung Ihres Free Mover-Studiums zu finden. Diese oder dieser wird Ihnen – wenn die Voraussetzungen gegeben sind - eine schriftliche Betreuungszusage ausstellen. In der Betreuungszusage ist auch die Dauer Ihres Aufenthalts an der Universität Hamburg fest gelegt.
Wenn Sie diese schriftliche Betreuungszusage (z. B. ein Einladungsschreiben) der/des Lehrenden erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Einschreibung als Free Mover stellen.
Die Betreuungszusage dient auch als Vorlage bei der Beantragung eines Visums für Ihren Studienaufenthalt in Deutschland.
Hier finden Sie die jeweiligen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen der Fakultäten für Free Mover Studierende:
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Fakultät 1 – Rechtswissenschaft
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Fakultät 2 – Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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Fakultät 3 – Medizinische Fakultät
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Fakultät 4 - Erziehungswissenschaft
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Fakultät 5 - Geisteswissenschaften
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Fakultät 6 - Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften
Biologie und Holzwirtschaft: rene.koenig"AT"uni-hamburg.de
Chemie: studienbuero"AT"chemie.uni-hamburg.de
Erdsystemwissenschaften: studienbuero.geo"AT"uni-hamburg.de
Informatik: studienbuero"AT"informatik.uni-hamburg.de
Mathematik: erasmus.math@uni-hamburg.de
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Fakultät 7 - Psychologie und Bewegungswissenschaft
Institut für Psychologie: erasmus-psychologie"AT"uni-hamburg.de
Institut für Bewegungswissenschaft: studienbuero.bewegwiss"AT"uni-hamburg.de
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Fakultät 8 - Betriebswirtschaft
An der Fakultät für Betriebswirtschaft ist ein Free Mover Studium nicht möglich.
3. Antrag auf Einschreibung
Ihren Antrag auf Einschreibung können Sie bis zum jeweiligen Semesterbeginn über STiNE einreichen (zu einem Wintersemester bis spätestens 01.10., zu einem Sommersemester bis spätestens 01.04. eines Jahres).
Bitte geben Sie in Ihrem Antrag an, für welches Semester Sie sich einschreiben möchten und in welchem Studiengang Sie Kurse besuchen möchten. Außerdem nennen Sie bitte Ihre Postanschrift in Deutschland und Ihre E-Mail-Adresse. Sollten Sie noch keine Postanschrift in Deutschland besitzen, können Sie gegebenfalls die Anschrift Ihrer betreuenden Lehrenden bzw. Ihres betreuenden Lehrenden an der Fakultät angeben
Einschreibung
Nachdem Sie Ihren vollständigen Antrag auf Einschreibung eingereicht haben, werden Sie zum Wintersemester frühestens ab Ende August bzw. zum Sommersemester ab Ende Februar vorläufig eingeschrieben. Sie erhalten dann per Post vorläufige Semesterunterlagen mit Ihrer Matrikelnummer an der Universität Hamburg, den Zugangsdaten zum Studien-Infonetz - STiNE - sowie den weiteren Informationen zur Zahlung des Semesterbeitrages und einem ab Semesterbeginn vorläufigen Semestertickets. Alle Unterlagen werden an die von Ihnen im Antrag genannte Anschrift in Deutschland verschickt.
Ihre vorläufigen Semesterunterlagen sind bis vier Wochen nach Semesterbeginn gültig. Nach Ablauf dieser Zeit erfolgt die endgültige Immatrikulation mit Versand endgültiger Semesterunterlagen, wenn evtl. nachzureichende Unterlagen vollständig vorliegen, uns Ihr Krankenversicherungsstatus bekannt ist und der Semesterbeitrag von Ihnen gezahlt wurde.
Mit der lehrenden Person, die Ihr Freemover-Gaststudium an der Universität Hamburg betreut, stimmen Sie ab, durch welche Veranstaltungen Ihr Studium an Ihrer Heimatuniversität sinnvoll ergänzt werden kann. Anschließend können Sie sich für die vereinbarten Lehrveranstaltungen mit Unterstützung der Lehrveranstaltungsmanager in der jeweiligen Fakultät anmelden.
Ablauf nach der Einschreibung
Ich war noch nie an der Uni Hamburg immatrikuliert
Ca. 4 Wochen nach Abschicken Ihres STiNE-Formulars zur Einschreibung senden wir postalisch vorläufige Semesterunterlagen (HVV-Ticket, Studierendenausweis) an Ihr Studienbüro. Die Zugangsdaten für Ihren Studierendenaccount in STINE erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Diese enthalten ebenfalls eine TAN-Liste, die Sie später für die Kurs-Anmeldung benötigen werden. Bitte beachten Sie: Sobald Ihnen Ihre Matrikelnummer zugewiesen wurde, haben Sie bis zum Eintreffen der neuen Zugangsdaten keinen Zugriff auf Ihren STiNE-Account. Loggen Sie sich mit Ihren neuen STiNE-Zugangsdaten bei STiNE ein. Unter dem Punkt „Dokumente“ finden Sie den Zahlträger für den Semesterbeitrag. Dieser ist umgehend zu überweisen.
Wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Semesterbeitrag eingegangen ist, gilt die Einschreibung als abgeschlossen.
Ich bin/war bereits an der Uni Hamburg immatrikuliert
Wenn Sie zwischen dem vorherigen Studium und Ihrem neuen Studium mindestens ein Semester exmatrikuliert waren, erhalten Sie erneut vorläufige Semesterunterlagen.
Ca. 4 Wochen nach Abschicken Ihres STiNE-Formulars zur Einschreibung senden wir postalisch vorläufige Semesterunterlagen (HVV-Ticket, Studierendenausweis) an Ihr Studienbüro. Die Zugangsdaten für Ihren Studierendenaccount in STINE erhalten Sie an die von Ihnen angegebene E-Mailadresse. Diese enthalten ebenfalls eine TAN-Liste, die Sie später für die Kurs-Anmeldung benötigen werden. Bitte beachten Sie: Sobald Ihnen Ihre Matrikelnummer zugewiesen wurde, haben Sie bis zum Eintreffen der neuen Zugangsdaten keinen Zugriff auf Ihren STiNE-Account. Loggen Sie sich mit Ihren neuen STiNE-Zugangsdaten bei STiNE ein. Unter dem Punkt „Dokumente“ finden Sie den Zahlträger für den Semesterbeitrag. Dieser ist umgehend zu überweisen.
Wenn alle Unterlagen zur Einschreibung vollständig sind und der Semesterbeitrag eingegangen ist, gilt die Immatrikulation als abgeschlossen.
Sind Sie aktuell noch immatrikuliert, erhalten Sie keine vorläufigen Unterlagen. Sie können in STiNE unter dem Punkt „Fächer-/Bereichswahl“ Ihren neuen Studiengang sehen, sobald Sie umgeschrieben worden sind. Sie müssen sich nicht exmatrikulieren; innerhalb der Universität Hamburg werden Sie automatisch umgeschrieben.
Der Erhalt der vorläufigen Semesterunterlagen bzw. die Erfassung des neuen Studiengangs in Ihrem STiNE-Konto bedeutet, dass Ihre Einschreibung erfolgreich war. Wenn alle Unterlagen vollständig sind und der Semesterbeitrag eingegangen ist, gilt die Einschreibung als abgeschlossen.
Überweisen Sie fristgerecht den Semesterbeitrag unter Angabe Ihrer bereits vorhandenen Matrikelnummer, auch wenn in Ihrem STiNE-Konto kein Zahlträger hochgeladen worden ist (Betrag, Kontodaten und Fristen s. www.uni-hamburg.de/semesterbeitrag.)
Verlängerung des Freemover-Aufenthaltes
Wenn Sie Ihren Aufenthalt über die in Ihrer Betreuungszusage genannte Zeit hinaus verlängern möchten, müssen Sie spätestens zu Beginn des Semesters, mit dem die Verlängerung beginnt, eine neue Betreuungszusage einreichen, die einen neuen Zeitraum des Aufenthalts spezifiziert. Weitere Dokumente sind nicht einzureichen.