Koordiniertes Nachrücken (25.02. - 31.03.)
Das Koordinierte Nachrücken vergibt einzelne unvergebene Studienplätze sämtlicher am DoSV teilnehmender Studiengänge an Bewerbende, welche in der vorangehenden Koordinierungsphase keine Zulassung erhalten haben.
Die Teilnahme am Koordinierten Nachrücken ist für bestehende Bewerbungen innerhalb einer engen Frist zu erklären.
Alternativ oder zusätzlich können neue Bewerbungen abgeben werden. Diese Bewerbungen werden auf der Rangliste Nachrücker-Los geführt. Nicht über die regulären Ranglisten vergebene Studienplätze werden über die Rangliste Nachrücker-Los vergeben.
Wie viele Studienplätze im Koordinierten Nachrücken nachbesetzt werden hängt u.a. stark vom Verhalten der in der Koordinierungsphase Zugelassenen ab. Daher lassen sich keine belastbaren Aussagen zur Anzahl der zu vergebenen Studienplätze geben. Auch der Ranglistenplatz lässt infolge dessen keine Aussage darüber zu, welche Zulassungschancen noch bestehen. Näheres hierzu finden Sie in den FAQ an dieser Stelle.
Im Koordinierten Nachrückverfahren werden keine Ablehnungsbescheide erteilt. Es gelten weiterhin die Regeln zur maximalen Anzahl an abzugebenden Bewerbungen.