Neu in Hamburg? Alles, was du erledigen musst!
Neben der Wohnungssuche, für die du genug Zeit einplanen solltest, gibt es ein paar bürokratische Dinge zu erledigen. Vieles funktioniert einfach digital, für anderes musst du aber rechtzeitig Termine buchen. Vor allem internationale Studierende sollten bedenken, dass einige To-dos an der Universität von der Erledigung der To-dos in Hamburg abhängen.
Wohnung finden
Hamburg ist eine tolle Stadt! Mal schnell ein günstiges Zimmer finden, am besten in einem beliebten Stadtviertel – das ist nicht so einfach!
Die wichtigsten Tipps!
Welche Tipps sollte ich unbedingt beachten?
- Informiere dich schon bei deiner Bewerbung über die Kosten für ein Zimmer in Hamburg.
- Informiere dich über die verschiedenen Möglichkeiten, ein Zimmer zu finden.
- Suche eine günstige Möglichkeit (Hostel, Jugendherberge, bei Bekannten, Airbnb oder Ähnliches), wo du die ersten Wochen bis zwei Monate wohnen kannst, während du in Hamburg auf Zimmersuche bist.
- Falls möglich, komme deshalb rechtzeitig vor Semesterbeginn nach Hamburg (aus Nicht-EU-Ländern z.B. mit dem Studienbewerbervisum; Infos dazu findest du auf der Website Internationales).
- Sei flexibel bezüglich Stadtviertel, Größe des Zimmers etc. Nachdem du dich in der Stadt eingelebt hast, kannst du noch einmal umziehen.
- Ein Zimmer im Studierendenwohnheim ist die unkomplizierteste und günstigste Möglichkeit. Die Bewerbung lohnt sich, es kann aber ein Semester, manchmal länger dauern, bis du ein Zimmerangebot bekommst. Es gibt eine lange Warteliste!
- Für Studierende ohne eigenes Einkommen ist eine Bürgschaft von Eltern oder Verwandten ein großer Vorteil bei der Wohnungssuche!
- Achtung: Es gibt leider auch Betrug! Z.B. gefälschte Angebote im Internet! Überweise niemals Geld im Voraus, bevor du nicht die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hast. Die Besichtigung einer Wohnung ist immer kostenlos!
Wo kann ich wohnen?
Du hast folgende Möglichkeiten:
- Miete ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim vom Studierendenwerk oder von anderen Organisationen.
- Suche dir ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft (WG).
- Miete deine eigene Wohnung von Wohnungsunternehmen oder Privatpersonen.
Was mache ich, wenn ich kurz vor Semesterbeginn noch kein Zimmer gefunden habe?
Informiere dich beim Studierendenwerk, ob du ein Zimmer für ein bis sechs Monate mieten kannst. Falls diese Zimmer ausgebucht sind, versuche ein günstiges Zimmer in der Jugendherberge, in einem Hostel oder Hotel für ein, zwei oder drei Wochen zu mieten.
Was sollten Austauschstudierende beachten?
Austauschstudierende sollten Folgendes beachten:
- Nutze deine Chance auf eines der für Erasmus- und Zentralaustauschstudierende reservierten Zimmer in einem der Studierendenwohnheime. Selbstständig ein Zimmer oder eine Wohnung in Hamburg zu finden, ist nicht so einfach!
- Bereits drei bis vier Monate vor Semesterstart laufen die – je nach Fakultät unterschiedlichen – Bewerbungsfristen für die Wohnheimzimmer ab.
- Nimm rechtzeitig Kontakt mit deinem/deiner Erasmus-Koordinator:in an der Universität Hamburg auf und lass dir einen Wohnheimantrag zusenden.
- Wichtig zu wissen: Als Austauschstudierende:r darfst du dich nicht direkt beim Studierendenwerk Hamburg um ein Wohnheimzimmer bewerben.
Kontakt und Infos:
Wie bewerbe ich mich für ein Zimmer in einem Studierendenwohnheim?
Studierendenwerk Hamburg
- Das Studierendenwerk Hamburg bietet 26 Wohnanlagen mit rund 4.400 Plätzen.
- Ein möbliertes Zimmer in einer Wohnanlage kostet monatlich circa 330 bis 440 €. Bei Einzug ist zusätzlich eine Kaution ab 400 € zu zahlen.
- Jede:r Studierende hat ein eigenes Zimmer, größtenteils 10 bis 13 m² groß und möbliert. Man teilt sich Küche, Gemeinschaftsraum und die Sanitäranlagen.
- Studierende, die über 35 Jahre alt sind, können sich nicht mehr um ein Zimmer bewerben.
Wie bewerbe ich mich?
- Studierendenwerk – Online-Bewerbung
- Fülle die Online-Bewerbung aus. (Erasmus-Studierende müssen Kontakt mit ihrer Koordination in Hamburg aufnehmen und sich einen Erasmus-Aufnahmeantrag zusenden lassen!)
- Die Zimmer in den Wohnanlagen sind sehr beliebt. Neue Studierende kommen frühestens drei Monate vor Semesterbeginn auf die Warteliste. Eine Bewerbung für alle Häuser erhöht die Wahrscheinlichkeit, schneller zu einem Wohnplatz zu gelangen.
Kontakt und Infos:
Beratungszentrum Wohnen – BeWo
Es gibt regelmäßige Online-Veranstaltungen mit Tipps und Infos rund um die Bewerbung um einen Wohnheimplatz.
Andere Organisationen
- Außer den Wohnanlagen des Studierendenwerks gibt es noch zehn weitere Wohnanlagen anderer Organisationen mit 1.600 Plätzen.
- Bewerbungen sind direkt an die jeweiligen Wohnheime zu richten.
- Die Zimmer kosten, ähnlich wie beim Studierendenwerk, monatlich circa 250 bis 440 €.
Wie bewerbe ich mich?
- Studierendenwerk – Wohnanlagen
- Nach der Auflistung der Wohnanlagen des Studierendenwerks findet man ganz unten auf der Internetseite die Auflistung der Wohnanlagen von konfessionellen und anderen gemeinnützigen Organisationen.
- Die Bewerbung für ein Zimmer läuft unterschiedlich ab. Du musst dich direkt bei der jeweiligen Organisation erkundigen.
Wie finde ich ein WG-Zimmer oder eine eigene Wohnung?
Was ist eine WG?
- Da Wohnungen in Hamburg teuer sind, wohnen viele Studierende in einer Wohngemeinschaft (WG). Man hat ein eigenes Zimmer, aber Badezimmer und Küche werden gemeinsam genutzt.
- Wenn du dich für ein Zimmer in einer WG bewirbst, wirst du nicht nur zur Wohnungsbesichtigung, sondern gleichzeitig auch zum gegenseitigen Kennenlernen eingeladen. Deine potenziellen Mitbewohner:innen möchten vorab klären, ob man sich gut miteinander verstehen wird.
- Meistens ist eine Person Hauptmieter:in (zahlt die Gesamtmiete an die Wohnungseigentümer) und die anderen Personen sind Untermieter:innen (zahlen die Zimmermiete an die Person, die Hauptmieter:in ist). Wichtig: immer alles schriftlich, am besten mit Vertrag vereinbaren!
Was bedeutet Zwischenmiete?
Wenn Studierende ihr Zimmer für eine kurze Zeit nicht benötigen (weil sie z.B. im Ausland sind), vermieten sie es an andere. Die Zwischenmiete ist eine sehr gute Möglichkeit, kurzfristig ein Zimmer in Hamburg zu finden, um dann nach einer Wohnung oder einem Zimmer für längere Zeit zu suchen!
Kann ich eine eigene kleine Wohnung finden?
- Günstige, kleine Wohnungen sind sehr beliebt. Wohnungsangebote im Internet sind häufig nur ein paar Stunden online, weil es so viele Nachfragen gibt.
- Man wird nur akzeptiert, wenn man ein eigenes Einkommen, z.B. Arbeitsvertrag oder Stipendium (das Dreifache der Miete), oder eine:n Bürgin/Bürgen hat.
- Die meisten Wohnungen werden von kleineren oder größeren Wohnungsunternehmen vermietet. Das größte und städtische Unternehmen ist die SAGA. Dort sind die Preise am günstigsten, aber es gibt auch sehr viele Interessent:innen für die Wohnungen.
- Auch Privatpersonen vermieten Wohnungen. Achte unbedingt darauf, dass die Vermietung professionell mit einem schriftlichen Mietvertrag und einem Übergabeprotokoll zum Zustand der Wohnung abläuft.
Wo suche ich nach WG-Zimmern oder Wohnungen?
- Wohnbörsen im Internet: Gib in einer Suchmaschine als Suchwort „WG Hamburg“, „Hamburg Wohngemeinschaften“ oder „Wohnungssuche Hamburg“ ein. Dann erhältst du eine Liste mit Links zu vielen Internet-Wohnbörsen.
- Wenn du als Suchwort „Kleinanzeigen Hamburg“ eingibst, dann findest du Internetseiten, auf denen zahlreiche private Angebote eingestellt werden.
- Soziale Netzwerke: Weitere Angebote zu WGs und Wohnungen findest du auch in sozialen Netzwerken. Vor allem Studierende, die ein Zimmer zwischenvermieten, kannst du hier gut finden.
- Werde selbst aktiv. Vielleicht haben Bekannte von dir Kontakte in Hamburg, die dir bei der Wohnungssuche helfen? Wenn du an einem Buddy-Programm teilnimmst, kannst du auch Tipps zur Wohnungssuche erhalten. Starte rechtzeitig mit der Suche und sprich alle an, die dir Tipps geben und Kontakte nennen können.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Miete und Nebenkosten
- Man zahlt die Kaltmiete für die Wohnung und die Nebenkosten.
- Die Warmmiete (= Kaltmiete und Nebenkosten wie z.B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr) zahlt man direkt an den/die Vermieter:in und für die restlichen Nebenkosten schließt z.B. eine Person aus der Wohngemeinschaft einen Vertrag mit einem Anbieter ab.
- Es ist unterschiedlich, welche Nebenkosten direkt an den/die Vermieter:in und welche an externe Anbieter bezahlt werden.
Welche Nebenkosten gibt es?
- Betriebskosten: Die Betriebskosten (z.B. Wasser, Müllabfuhr) sind im Mietvertrag aufgeführt und werden direkt an den/die Vermieter:in gezahlt.
- Heizkosten: Die Heizkosten sind entweder im Mietvertrag enthalten oder man schließt einen eigenen Vertrag mit einem Energieunternehmen ab, z.B. mit den Hamburger Energiewerken.
- Strom: Man schließt immer selbst einen Vertrag mit einem Stromanbieter ab, z.B. mit den Hamburger Energiewerken.
- Telefon- und Internetanschluss: Man schließt immer selbst einen Vertrag mit einem Anbieter ab.
- Staatlicher Rundfunkbeitrag: Pflichtbeitrag für jede Wohnung (18,36 € monatlich)
In einer WG zahlt eine Person Miete, Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und die anderen geben dieser Person ihren Anteil. Die Absprache dafür sollte man unbedingt vor Einzug schriftlich (zumindest per E-Mail) festhalten, um Konflikte zu vermeiden!
Muss ich den Rundfunkbeitrag bezahlen?
- Für Studierende gilt wie für alle Bürger:innen: Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag von monatlich 18,36 € bezahlt werden.
- Wohnen mehrere Personen zusammen, zahlt nur eine Person den Beitrag von 18,36 € im Monat, die anderen Mitbewohner:innen zahlen dieser Person ihren Anteil. Studierende, die BAföG erhalten, können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen.
- Hier kannst du dich informieren und online anmelden: Rundfunkbeitrag – Befreiung oder Ermäßigung
Was ist eine Mietkaution?
- Vermieter:innen dürfen als Sicherheit eine Kaution (max. die dreifache Kaltmiete) verlangen. Dies ist sehr üblich.
- Nach Auszug bekommt man sie wieder zurück, wenn nichts beschädigt wurde.
- Hierfür ist es wichtig, dass beim Einzug in einem Übergabeprotokoll festgehalten wird, welche Schäden evtl. bereits bestehen, um beim Auszug die Kosten für die Reparatur dieser Schäden nicht übernehmen zu müssen.
Achtung: Es gibt leider auch Betrug! Überweise niemals Geld im Voraus, bevor du nicht die Wohnung besichtigt und den Mietvertrag unterschrieben hast. Die Besichtigung einer Wohnung ist immer kostenlos!
In Hamburg anmelden
- Egal ob du aus dem Ausland oder innerhalb von Deutschland nach Hamburg umziehst, du bist verpflichtet, dich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
- Falls es aktuell keine freien Termine beim Hamburg Service gibt, reicht es aus, dass du innerhalb von zwei Wochen nach deiner Ankunft in Hamburg zumindest einen Termin buchst.
- Wenn du noch keine Wohnung hast, musst du dich mit der Adresse, unter der du aktuell wohnst (Verwandte, Hotel etc.), anmelden. Wenn du eine Wohnung gefunden hast, musst du dich noch einmal ummelden.
- Unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder aus Deutschland und EU-Staaten können sich auch digital anmelden, ohne einen Termin beim Hamburg Service vor Ort.
- Studierende aus Nicht-EU-Staaten benötigen für viele Dinge (z.B. Bankkonto, Aufenthaltserlaubnis, Bibliotheksausweis) die Meldebescheinigung. Diese erhält man bei der Anmeldung in Hamburg. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, so schnell wie möglich einen Termin für die Anmeldung zu buchen.
Wie buche ich einen Termin beim Hamburg Service?
Beim Serviceportal der Stadt Hamburg kannst du online deinen Termin buchen.
So geht’s: Digitales Terminmanagement beim Hamburg Service Hamburg
- Datenschutzerklärung zustimmen
- Kontaktdaten eingeben
- Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
- Termin buchen: Wähle einfach einen Hamburg Service in einem Stadtteil, wo es freie Termine gibt, unabhängig davon, in welchem Stadtteil du wohnst.
Was muss ich zum Termin mitbringen?
- Personalausweis oder Reise- bzw. Nationalpass
- Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
- Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung
- Gebühr: 13 €
Formulare zum Downloaden
Wie melde ich mich digital an? (nur für unverheiratete Personen ohne minderjährige Kinder aus Deutschland und EU-Staaten)
- Melde deine neue Adresse in Hamburg einfach online an.
- Du erhältst eine digitale Meldebestätigung.
- Auch die Aktualisierung deines Personalausweises, Reisepasses oder deiner eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst.
Voraussetzungen für die Nutzung des neuen Online-Dienstes:
- Personalausweises mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Hamburger Servicekonto Plus (wer noch kein Hamburger Servicekonto Plus hat, kann es im Serviceportal Hamburg anlegen ➔ Ihr Servicekonto ➔ Registrieren ➔ als Privatperson ➔ Servicekonto Plus)
- AusweisApp2
- Auch EU-Bürger:innen und Angehörige des europäischen Wirtschaftsraumes können den Online-Dienst nutzen. Dafür wird eine eID-Karte benötigt.
Infos und Online-Dienst:
Bankkonto eröffnen
Für internationale Studierende gibt es keine Verpflichtung, ein deutsches Bankkonto zu eröffnen. Ein deutsches Bankkonto ist jedoch oft sehr praktisch und für die Organisation des Alltags sogar notwendig.
Warum benötige ich ein deutsches Bankkonto?
Du benötigst ein Konto bei einer deutschen Bank für Folgendes:
- Für bargeldloses Bezahlen per Bankkarte. Kreditkarten werden häufig, z.B. in Supermärkten, nicht akzeptiert.
- Um Bargeld ohne Gebühren am Geldautomaten zu erhalten.
- Für Verträge mit regelmäßigen Kosten, wie beispielsweise deine Miete, ein Internetanschluss, die Krankenversicherung etc. Die regelmäßigen Kosten werden mittels SEPA-Lastschrift vom Zahlungsempfänger von deinem Konto abgebucht. Hierfür werden häufig ausschließlich Konten einer deutschen Bank (IBAN mit dem Kürzel DE am Anfang) akzeptiert.
- Für deine Überweisungen auf andere Konten oder Überweisungen von anderen auf dein Konto. Ein deutsches Konto kann Vorrausetzung für die Überweisung von Stipendien oder Arbeitslohn sein.
Worauf soll ich achten?
- Du kannst ein Bankkonto bei einer Bank in Hamburg oder bei einer Online-Bank eröffnen.
- Die korrekte Bezeichnung für ein ganz normales Bankkonto lautet Girokonto.
- Mit einem Girokonto kannst du alles erledigen, was du brauchst: Gehaltszahlungen erhalten, Geld online überweisen, Bargeld am Geldautomaten abheben oder im Geschäft per Bankkarte bezahlen.
- Girokonten sind für Studierende normalerweise kostenlos, enthalten aber nicht immer auch eine kostenlose Kreditkarte.
- Achte darauf, dass es Geldautomaten deiner Bank in der Nähe deiner Wohnung und/oder der Uni gibt, sodass du keine Gebühren für das Abheben von Bargeld an Geldautomaten anderer Banken zahlen musst
Was benötige ich für die Eröffnung eines Bankkontos?
- Deinen Pass bzw. Personalausweis
- Deine Meldebescheinigung (siehe Anmeldung in Hamburg)
- Deine Semesterbescheinigung – du findest sie in deinem STiNE-Account (siehe Immatrikulation)
Krankenversicherung abschließen
- Deutsche Studierende sind in der Regel bis Vollendung des 25. Lebensjahres bei ihren Eltern mitversichert, solange ihr eigenes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Ab 26 Jahre bzw. ab einem Einkommen über 505 € im Monat (über 538 € bei Minijobs, Stand April 2024) müssen sie sich selbst versichern.
- Studierende aus EU-Staaten können in der Regel bei ihrer ausländischen Krankenkasse bleiben, wenn sie eine Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) besitzen. Informiere dich unbedingt zuvor bei deiner Krankenversicherung im Heimatland, welche Behandlungen und Medikamente für dich in Deutschland kostenlos sind und welche du selbst bezahlen musst. Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) garantiert keine kostenlose Behandlung! Verlagern Studierende aus dem EU-/EWR-Ausland während ihres Studiums ihren Lebensmittelpunkt nach Deutschland (z.B. durch Selbstfinanzierung des Studiums, Heirat oder Kinder), müssen sie sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern.
- Studierende aus Nicht-EU-Staaten: Krankenversicherungen aus Nicht-EU-Ländern werden in der Regel nicht anerkannt und Reisekrankenversicherungen sind für ein Studium in Deutschland nicht ausreichend, weder für die Einschreibung an der Universität noch für die Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Aus diesem Grund müssen Nicht-EU-Studierende meistens eine deutsche Krankenversicherung abschließen.
Wo kann ich mich versichern?
In Deutschland gibt es:
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen Studierende den gesetzlich festgelegten, einheitlichen Basisbeitrag für Kranken- und Pflegeversicherung plus einen Zusatzbeitrag. Die Pflegeversicherung variiert je nach Alter und Anzahl der Kinder. Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenversicherung.
- Studentische Krankenversicherung für Studierende unter 30 Jahre: ca. 120–127 € monatlicher Gesamtbeitrag (82,99 € Kranken- und bis zu 32,48 € Pflegeversicherung plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse)
- Freiwillige Krankenversicherung für Studierende über 30 Jahre: ca. 215–220 € monatlicher Gesamtbeitrag (164,97 € Kranken- und bis zu 47,13 € Pflegeversicherung plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse). Nach dem 30. Geburtstag ist eine studentische Versicherung nicht mehr möglich. Der Beitrag für freiwillig Versicherte hängt von deinem Einkommen ab. Der hier aufgeführte Beitrag ist der Mindestbeitrag, wenn man kein Einkommen hat.
Liste der gesetzlichen Krankenkassen:
GKV-Spitzenverband – Krankenkassenliste
Private Krankenversicherungen (PKV)
Beachte, dass du die Entscheidung für eine private Krankenversicherung in den meisten Fällen während deines Studiums nicht mehr rückgängig machen kannst. Achte auf ausreichenden Versicherungsschutz und lass dich von einer unabhängigen Stelle, z.B. dem Studierendenwerk, beraten. Informiere dich als Nicht-EU-Studierende:r auch, welche private Versicherung die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis erfüllt.
Wie beantrage ich die Versicherung?
Bei fast allen Krankenversicherungen kannst du deine Versicherung online beantragen und deine Dokumente hochladen. Du benötigst ein Foto (für deine elektronische Gesundheitskarte) und deine Immatrikulationsbescheinigung. Dokumente können eventuell auch nachgereicht werden.
Wer hilft mir weiter?
Beratungszentrum Soziales & Internationales – BeSI
- Beratung per Telefon, E-Mail oder persönlich – mehrmals wöchentlich mit oder ohne Termin!
- Auf der BeSI-Website findest du aktuelle Öffnungszeiten sowie hilfreiche und detaillierte Infos zur Krankenversicherung. Außerdem kannst du einen Termin für eine persönliche Beratung buchen.
Aufenthaltstitel beantragen (Studierende aus Nicht-EU-Staaten)
Studierende aus Nicht-EU-Staaten müssen eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium beantragen. Diese ist für maximal zwei Jahre gültig und muss während des Studiums regelmäßig verlängert werden.
Die Wartezeit auf einen Termin bei der Ausländerbehörde beträgt mehrere Wochen bis zu zwei/drei Monate.
- Wenn du mit einem Visum eingereist bist, buche rechtzeitig vor Ablauf deines Einreisevisums deinen Termin.
- Wenn du ohne Visum einreisen durftest, darfst du dich bis zu max. 3 Monate ohne Visum aufhalten. Buche bereits kurz nach deiner Ankunft in Hamburg deinen Termin.
Welche Behörde ist für mich zuständig?
- Wenn du zum ersten Mal in Hamburg eine Aufenthaltserlaubnis beantragst ist das Hamburg Welcome Center zuständig.
- Im Anschluss ist die Ausländerbehörde in dem Bezirk, in dem du wohnst, zuständig.
Bei der Online-Terminbuchung wird dir automatisch ein Termin bei der für dich zuständigen Behörde zugeteilt.
Wie buche ich meinen Termin?
Du musst deinen Termin online buchen und kannst dabei gleich deine Unterlagen hochladen.
Online-Terminbuchung:
Aufenthaltserlaubnis beim Hamburg Service
Die Wartezeit auf einen Termin beträgt mehrere Wochen bis zu zwei/drei Monate.
Wie ist der Ablauf?
- Bei deinem Termin reichst du deinen Antrag (ausgefülltes Formular mit deiner Unterschrift) und alle weiteren Unterlagen ein und bezahlst die Gebühr.
- Frühestens vier Wochen nach dem Termin bei der Ausländerbehörde kannst du deine Aufenthaltskarte (ähnlich einem Personalausweis) abholen.
- Du erhältst einen Brief und musst dann selbst online den Termin für die Abholung buchen.
Welche Unterlagen benötige ich?
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular (in vielen Sprachen vorhanden)
- Nationalpass und biometrisches Passbild (nicht älter als 6 Monate)
- Aktuelle Meldebescheinigung (wie du deine Meldebescheinigung erhältst, wird unter Anmeldung in Hamburg erklärt)
- Nachweis über die Krankenversicherung
- Aktuelle Studienbescheinigung
- Finanzierungsnachweis (Bankguthaben in Höhe von 992 € pro Monat bzw. 11.904 € für ein Jahr bzw. monatliches Nettoeinkommen über 812 €) oder Vorlage einer Verpflichtungserklärung
Die Kosten für einen elektronischen Aufenthaltstitel betragen 110 € (Zahlung nur in bar oder mit EC-Karte, Kreditkartenzahlung ist nicht möglich).
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Die Abteilung Internationales der Universität Hamburg bietet Beratung für internationale Studierende rund um alle Fragen zur Aufenthaltserlaubnis für das Studium.