Am 23. November verlieh Bundestagspräsident Norbert Lammert in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften den Deutschen Studienpreis. Ausgezeichnet wurde der Jurist Alexander Hellgardt, der seine Promotion an der Universität Hamburg vorgelegt hat. Alexander Hellgardt befasst sich mit dem deutschen Haftungsrecht auf dem Kapitalmarkt. Er kritisiert den mangelhaften Anlegerschutz und macht Vorschläge für eine Rechtsreform.
Alexander Hellgardt (30) hat an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen, der Universität Hamburg und der Harvard University Rechtswissenschaften und Philosophie studiert. Seine Promotion ist während seiner Tätigkeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg entstanden. Nach einem Forschungsaufenthalt an der Harvard Law School arbeitet Hellgardt seit September 2009 als Wissenschaftlicher Referent (Habilitand) am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht in München.
Zwei weitere erste Preise gingen an die Politologin Berit Bliesemann de Guevara von der Helmut-Schmidt-Universität der Bundeswehr Hamburg, und den Biochemiker Tobias Otto, dessen Forschungsarbeit an der Philipps-Universität Marburg entstanden ist. Die drei jungen Spitzenforscher erhalten ein Preisgeld von je 30.000 Euro.
Die Körber-Stiftung vergibt die Auszeichnung für exzellente Dissertationen, die zugleich von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung sind.
Foto: David Ausserhofer