Praktikumsförderung durch Erasmus+
Im Rahmen des Erasmus-Praktikums können Studierende und Graduierte eine Förderung für ein Auslandspraktikum im Erasmus-Raum beantragen.
Ziel eines Erasmus-Praktikums sind der Erwerb fachlicher und praxisrelevanter Erfahrungen auf dem internationalen Arbeitsmarkt, die Entwicklung des akademischen und beruflichen Profils und die Vertiefung interkultureller Kompetenzen.
Übersicht
| Zielgruppen: Studierende der Universität Hamburg, die einen Abschluss an der Universität Hamburg anstreben (keine Gast- und Austauschstudierenden).
| Förderraten: Monatliche Zuschüsse zu den Aufenthaltskosten in Höhe von 640 bis 750 Euro (länderabhängig, tagesgenaue Abrechnung). Sonderförderungen für Studierende mit geringeren Chancen (Studierende mit Kind, Studierende mit Behinderung/chronischen Erkrankungen, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker:innen) möglich. Außerdem Zuschuss für grünes Reisen.
| Förderdauer: Die Mindestdauer beträgt 2 Monate je Praktikum, die maximale Förderdauer je Praktikum und Studienjahr beträgt 4 Monate. Pro Studienzyklus (Bachelor, Master) kann eine Erasmus-Förderung für maximal 12 Monate gewährt werden (Mehrfachförderung von Erasmus-Studium und/oder Praktikum).
| Fachrichtungen/ -bezug: Gefördert werden Pflichtpraktika, sowie freiwillige und extracurriculare Praktika, Forschungspraktika an Universitäten und Lehramtsassistenzen.
| Bewerbungsfrist: laufend, Bewerbung mindestens 4 Wochen vor Praktikumsbeginn.
Informationen zur Beantragung
Die Suche und Organisation des Praktikumsplatzes erfolgt eigenständig durch Sie. Aktuelle Angebote können Sie z.B. unterschiedlichen Praktikumsbörsen entnehmen. Nachdem Sie eine Praktikumszusage erhalten haben, erfolgt die Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss.
Bewerbung auf einen Erasmus+ Zuschuss für Studierende (den Link zur Anmeldung für ein Graduiertenpraktikum finden Sie weiter unten):
1. Bewerbung über die Datenbank Mobility Online
Link für die Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss
- Online-Bewerbung und Registrierung in der Datenbank Mobility Online. Bitte geben Sie ausschließlich die UHH E-Mail-Adresse an (Bsp.: xxx@studium.uni-hamburg.de). Ohne Eingabe der offiziellen UHH E-Mail-Adresse kann die Bewerbung nicht bearbeitet werden.
- Vervollständigung der Personenstammdaten
- Upload der Bewerbungsunterlagen (siehe Vordrucke unter Formulare):
- Motivationsschreiben
- Tabellarische Lebenslauf
- STiNE Ausdruck über bisherige Studienleistung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Versicherungserklärung (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsnachweis)
- Learning Agreement Part I - Before the Mobility
Nach vollständigem Upload der Bewerbungsunterlagen wird Ihre Bewerbung geprüft. Ist dieses abgeschlossen, erhalten Sie eine E-Mail, die Sie über die Annahme oder Ablehnung Ihrer Bewerbung informiert.
2. Nach erfolgreicher Bewerbung - vor Ihrem Auslandsaufenthalt
Studierende können eine Zusatzförderung (Top-Ups) für grünes Reisen und für Studierende mit geringeren Chancen beantragen. Eine ausführliche Erläuterung zu den verschiedenen Top-Ups finden Sie in unserem Infoblatt Zusatzförderung.
- Green Travel: Sofern Sie grün reisen, d.h. für mehr als 50% der Strecke ein nachhaltiges Verkehrsmittel nutzen (Bahn, Bus, Mitfahrgelegenheit im Auto, Rad, zu Fuß), können Sie ein einmaliges Top-Up in Höhe von 50 EUR erhalten. Sollte sich Ihre Reise dadurch verlängern, können Ihnen max. 4 weitere Tage gefördert werden. Eine Abfrage erfolgt in Ihrem Workflow. Sofern green travel für Sie zutrifft, drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben wieder hoch.
- Sofern eines der folgenden Top-Ups für Sie zutrifft, bestätigen Sie dies in Ihrem Workflow. Anschließend drucken Sie die Ehrenwörtliche Erklärung in Ihrem Workflow aus, unterschreiben diese und laden das Dokument anschließend unterschrieben wieder hoch. Sie erhalten dann zusätzlich zu Ihrer regulären monatliche Förderung 250 EUR pro Monat. Sofern mehrere Top-Ups für Sie zutreffen, erhalten Sie dennoch nur einmal den finanziellen Zuschuss.
- Studierende mit Kind im Ausland
- Studierende mit einer Behinderung ab einem GdB 20
- Studierende mit chronischen Erkrankungen
- Studierende, die Erstakademiker in ihrer Familie sind
- Studierende, die erwerbstätig sind und die ihre Erwerbstätigkeit durch ihr Auslandssemester unterbrechen oder beenden müssen
- Vervollständigung der Bankdaten, Angabe des zuständigen Finanzamtes
- Ausdruck und Einsendung des unterschriebenen Grant Agreements im Original (wird in der Datenbank generiert)
- Erasmus-Studierende können vor Ihrer Ausreise an einem OLS-Sprachtest in der Arbeitssprache Ihrer Gasteinrichtung teilnehmen. Für weitere Informationen besuchen Sie die Erasmus+ online Sprachunterstützung (OLS).
3. Während Ihres Auslandsaufenthalt
- Ggf. Upload des Learning Agreement Part II - During the Mobility (nur bei Änderungen)
- bei generellen Änderungen der Inhalte des Praktikums
- bei Verlängerung des Aufenthalts
4. Nach Ende des Aufenthalts
- Upload des Praktikum Zeugnisses (mit Angabe des Zeitraums)
- Übermittlung EU-Survey
Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss für Graduierte:
Link für die Anmeldung zu einem Erasmus-Graduiertenpraktikum
Der Bewerbungsprozess beim Graduiertenpraktikum beinhaltet zwei grundlegende Schritte, die sich von der regulären Bewerbung unterscheiden:
- Die Anmeldung vor Exmatrikulation
- Die Bewerbung auf einen Erasmus-Zuschuss (ggf. nach Exmatrikulation) → den Link hierfür erhalten Sie nach erfolgreicher Anmeldung und Praktikumszusage
Die Anmeldung muss erfolgen, solange Sie noch an der Universität Hamburg immatrikuliert sind. Das Besondere: Sie brauchen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht im Besitz einer festen Zusage einer Praktikumsstelle sein.
Hinweis: Geben Sie als Kontakt nicht Ihre Universitäts-E-Mail-Adresse an! Auf diese können Sie nach Ihrer Exmatrikulation nicht mehr zugreifen!
Zusätzliches Dokument: Exmatrikulationsbescheinigung (während Schritt 2 hochzuladen)
Bewerbungsvoraussetzungen
- Immatrikulation an der Universität in einem Studiengang mit Abschluss (keine Gast- und Austauschstudierenden)
- Vollzeitpraktikum (mind. 35 Std./ Woche)
- Mindestdauer: 2 Monate (maximale Förderdauer: 4 Monate pro akademisches Jahr)
- Ausreichende Sprachkenntnisse in der Arbeitssprache
- Für ein Graduiertenpraktikum muss die Anmeldung vor Exmatrikulation erfolgen, das Praktikum muss spätestens 12 Monate nach Exmatrikulation abgeschlossen sein
Förderkriterien
- Gefördert werden sowohl freiwillige als auch Pflichtpraktika in einem der Erasmus+ Länder.
- Teilnehmende Länder: Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei. Ebenfalls dazu gehören die französischen und niederländischen Überseegebiete. Eine genauere Auflistung aller teilnehmenden Staaten, finden Sie auf der Website der NA DAAD.
- Fachrelevanz: Für die Förderung des Praktikums wird eine von der jeweiligen Fakultät als fachrelevant eingestufte Praktikumstätigkeit vorausgesetzt, welche von Ihrem Fachbereich in Form einer Lernvereinbarung unterzeichnet wird. Forschungspraktika an Universitäten und Lehramtsassistenzen können gefördert werden. Ebenso Praktika in NGOs, Verbänden, Stiftungen und Parteien. Ob ein Praktikum vom Arbeitgeber bezahlt wird oder nicht, hat keinen Einfluss auf die Förderung durch Erasmus+.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind Praktika bei EU-Organen und anderen EU-Einrichtungen, nationalen Vertretungen des Herkunftslandes (z.B. Deutsche Botschaft) und Vertretungen des Heimatlandes. Auch die Verwaltung von EU-Fördergeldern seitens der Praktikumsstelle stellt ein Ausschlusskriterium für die Förderung dar. Für derartige Praktika gibt es eigene Förderprogramme beim DAAD.
Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Gastland (nähere Informationen zu der Berechnung Ihrer Fördersumme entnehmen Sie bitte den UHH Erasmus+ Förderbedingungen, Anhang IV)
Erasmus-Mobilitätszuschuss 2024/25
- Ländergruppe 1: 750 € pro Monat (25 € pro Tag)
Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden - Ländergruppe 2: 690 € pro Monat (23 € pro Tag)
Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern - Ländergruppe 3: 640 € pro Monat (21,30 € pro Tag)
Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
Hinweis: Derzeit verfügt die Universität Hamburg noch über Restmittel aus dem Erasmus-Projekt 2023, weshalb alle Mobilitäten in 2024/25 noch aus dem vorherigen Projekt und den dazugehörigen Vorgaben gefördert werden.
Die Dauer der finanziellen Förderung je Praktikum beträgt in allen Ländergruppen max. 4 Monate pro akademisches Jahr. Aufenthalts- und Förderdauer können voneinander abweichen
Auszahlung der Förderung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt in Raten.
Die erste Rate (80 %) wird kurz vor Beginn Ihrer Mobilität ausgezahlt, sofern alle Unterlagen vollständig hochgeladen wurden. Die 2. Rate (20%) erhalten Sie nach Abschluss Ihres Aufenthalts und sobald Sie alle erforderlichen Dokumente eingereicht und den Online EU-Survey durchgeführt haben.
Vorgaben und Besonderheiten:
- Aufenthaltsdauer: der Mindestaufenthalt für Erasmus-Praktikum beträgt 2 Monate. Bei Abbruch und Unterschreiten der Mindestdauer müssen Sie bereits gezahlte Mobilitätszuschüsse zurückzahlen. Ein Zuschuss ist in diesem Fall nur mit Attest möglich und wird vom DAAD geprüft.
- Mehrfachförderung: Eine mehrfache Teilnahme am Erasmus+ -Programm (Praktikum und/ oder Studium) mit einer Maximaldauer von 12 Monaten pro Studienzyklus ist möglich.
- Sofern nicht ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, werden Nachrücker und Studierende, die sich keine Leistung mehr anerkennen lassen müssen, nachrangig behandelt.
- Die Schweiz ist z.Z. kein Erasmus-Programmland, sofern Sie ein Praktikum in der Schweiz planen ist ggf. eine Förderung über Hamburglobal möglich.
- Auslandspraktikum im Vereinigten Königreich: Eine Erasmus+ Förderung für ein Auslandspraktikum ist seit dem 31.01.2023 aufgrund des Brexits nicht mehr möglich. Studierende, die ein Praktikum im Vereinigten Königreich planen, können sich über Hamburglobal für eine mögliche Förderung bewerben. Nähere Informationen finden Sie hier.
Nachdem Sie sich erfolgreich auf einen Erasmus+ Zuschuss beworben haben, müssen Sie vor und nach Ihrem Auslandsaufenthalt verschiedene Formulare einreichen bzw. in Ihrem Datensatz hochladen.
Hinweis: Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die von der Abteilung Internationales bereitgestellten Formulare zu verwenden. Bitte nutzen Sie das Programm Adobe Reader um die Formulare auszufüllen. Das Programm Vorschau von MacOs zeigt die ausgefüllten Felder fehlerhaft an und kann nicht verabreitet werden.
Erasmus 2024/2025
- Leitfaden zum Motivationsscheiben (PDF)
- Tabellarischer Lebenslauf z.B. Euro-Pass CV Template
- Versicherungserklärung (PDF) (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsnachweis)
- Learning Agreement Part I - Before the Mobility (PDF)
- Leitfaden Learning Agreement (PDF)
- Learning Agreement Part II - During the Mobility (PDF)
- Infoblatt Zusatzförderung (PDF)
- Grant Agreement - wird über die Datenbank generiert
- Ehrenwörtliche Erklärung Grünes Reisen und Top-Ups für Studierende mit geringeren Chancen - wird über die Datenbank generiert
- Allgemeine Bedingungen, Anhang II (PDF)
- Erasmus-Studierendencharta, Anhang III (PDF)
- UHH-Erasmus+Förderbedingungen für das akademische Jahr 2023/24, Anhang IV (PDF)
Hinweis: Das Grant Agreement steht nach Vervollständigung der Daten und Unterlagen zum Ausdruck in der Datenbank zur Verfügung und muss vor Ihrem Aufenthalt im Original unterschrieben beim Team Erasmus eingereicht werden. Nach Unterzeichnung der Erasmus-Hochschulkoordinatorin wird das Grant Agreement in Ihrem Datensatz hochgeladen und die 1. Rate der Förderung angewiesen.