Visiting Fellow Program
Mit dem Visiting Fellow Programm werden bis zu zweimonatige Forschungsaufenthalte von durch Forschende der Universität Hamburg eingeladenen internationalen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus Mitteln der Exzellenzstrategie unterstützt. Der Aufenthalt an der Universität Hamburg soll der Vorbereitung eines gemeinsamen Antrags für ein Förderprogramm der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) dienen (Stipendium/Preis). Das geplante Forschungsprojekt sollte im Bezug zu den Forschungsschwerpunkten, Potenzialbereichen oder Profilinitiativen der Universität Hamburg stehen oder im Arbeitsbereich einer bzw. eines Henriette-Herz-Scouts der Universität Hamburg stattfinden.
Derzeit keine Ausschreibung
Bei einer neuen Ausschreibung wird diese Webseite aktualisiert.
Überblick
- Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg
- Ziel: Gewinnung exzellenter (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland; Vorbereitung eines Antrags bei der AvH
- Fördermittel: i. d. R. bis zu 5.000 EUR pro Forschungsaufenthalt; förderfähig sind Reise- und Aufenthaltskostenzuschüsse für einen bis zu zweimonatigen Forschungsaufenthalt an der Universität Hamburg. Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung sind nicht enthalten.
- Antragsfrist: laufend, bis zur Erschöpfung der Mittel
- Antragsformular (docx)
Informationen zur Beantragung
Antragsfrist:
- laufend; endet bei Erschöpfung der Fördermittel
- Anträge sollten mindestens zwei Monate vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu garantieren
- die Antragstellung muss vor der Durchführung der Aktivität liegen
- Bitte beachten Sie, dass im Falle eines vertieften Prüfverfahrens mit einer längeren Bearbeitungszeit vor einer möglichen Durchführung gerechnet werden muss; weitere Informationen zum Verfahren finden Sie im KUS-Portal (https://www.kus.uni-hamburg.de/themen/internationales/hochschulkooperation-partnerschaftsmanagement.html)
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Vertragliche Beschäftigung der antragstellenden Person an der Universität Hamburg. Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen muss die antragstellende Person im Falle eines erfolgreichen AvH-Antrags für die gesamte Dauer als Gastgeberin bzw. Gastgeber zur Verfügung stehen.
- Bezug zu den Forschungsschwerpunkten, Potenzialbereichen oder Profilinitiativen der Universität Hamburg
- Überdurchschnittliche Qualifikation der eingeladenen Forschenden bzw. des eingeladenen Forschenden
- Geplanter gemeinsamer Antrag für ein Förderprogramm der Alexander von Humboldt-Stiftung
- Die Forschungsaufenthalte erhalten keine finanzielle Förderung von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen im In- und Ausland
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular als PDF-Dokument an international-exstra"AT"uni-hamburg.de.
Folgende Kriterien und Aspekte fließen in die Entscheidung mit ein; sie zielen insbesondere auf eine nachhaltige Zusammenarbeit:
- Bereits etablierte erste Forschungskontakte oder vorangehende Projekte zwischen Scout und Scoutee
- Beitrag des geplanten Forschungsprojekts zur Weiterentwicklung der Forschungsschwerpunkte, Potenzialbereiche oder Profilinitiativen der Universität Hamburg
- Geplanter Antrag für ein Förderprogramm der Alexander von Humboldt-Stiftung
- formale Antragskriterien der Alexander von Humboldt-Stiftung sind erfüllbar (z. B. Zeitpunkt der Promotion)
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Allgemeine Kriterien
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlegenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Verwendung der Finanzmittel:
- Monatliche Aufenthaltskostenpauschalen sowie Reisekostenzuschüsse für maximal zweimonatige Forschungsaufenthalte an der Universität Hamburg. Aufenthaltskosten folgen Richtlinien vergleichbar mit Fördersätzen in Programmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG). Derzeit sind folgende Sätze für Wissenschaftlerinnen bzw. Wissenschaftler vorgesehen: max. 2.350 EUR/mtl. (Post-Docs); max. 2.650 EUR/mtl. (vergleichbar W2), max. 3.150 EUR/mtl. (vergleichbar W3). Reisekostenzuschüsse richten sich nach den Sätzen des DAAD (PDF).
- Jegliche Änderungen bzgl. des Aufenthalts (z. B. Dauer) sind der Abteilung Internationales unverzüglich mitzuteilen.
Wir empfehlen eine kurze telefonische Absprache mit der Abteilung Internationales, bevor Sie einen Antrag ausarbeiten bzw. einreichen.
Förderhöhe
- In der Regel bis zu 5.000 EUR pro Aufenthalt; Leistungen zur Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung sind nicht enthalten.
Abrechnung:
- Fördermittel für die eingeladenen Forschenden werden als Pauschalen ausgezahlt
- Die Auszahlung erfolgt durch die Abteilung Internationales nach Ankunft der bzw. des Forschenden in Hamburg
Sachbericht:
- Innerhalb von sechs Wochen nach dem Ende des Vorhabens muss die antragstellende Person einen Sachbericht bei der Abteilung Internationales einreichen
- Erfolgreiche Antragstellende werden gebeten, sich ggf. an Formaten der Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen (Interviews, Berichte für Pressemitteilungen, etc.)
Bei Fragen zu Finanzierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Jin Jlussi unter international-exstra"AT"uni-hamburg.de.