Next Generation Partnerships – Workshops & Konferenzen
Ziel der Förderlinie ist die Unterstützung des Auf- und Ausbaus multilateraler Netzwerke. Gefördert wird die Durchführung von thematischen Workshops oder Konferenzen mit mehreren Partneruniversitäten, wobei die Beteiligung mindestens einer strategischen Partnerhochschule oder eines Potenzialpartners der Universität Hamburg Voraussetzung ist. Unterstützt werden sowohl forschungsbasierte Zusammenarbeit, als auch Kooperationen auf Management- und Verwaltungsebene. Next Generation Partnerships (NGP) Workshops & Konferenzen ist eine Programmlinie der Abteilung Internationales der Universität Hamburg, die aus Mitteln der Exzellenzstrategie finanziert wird.
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Überblick
- Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Verwaltungspersonal der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit strategischen und weiteren internationalen Partnerhochschulen
- Ziel: Auf- und Ausbau multilateraler Netzwerke; themenoffen und fakultätsübergreifend
- Bedingung: Beteiligung mindestens einer strategischen Partnerhochschule
- Fördermittel: bis zu EUR 12,000 für Reise- und Aufenthaltskosten; anteilig für organisatorische Kosten, Catering, o.ä.
- Antragsfrist: laufend
- Antragsformular
Informationen zur Beantragung
Antragsfrist:
- laufend; endet bei Erschöpfung der Fördermittel
- Anträge sollten mindestens einen Monat vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden, um ausreichend Zeit für die Bearbeitung zu garantieren
- die Antragstellung muss vor der Durchführung der Aktivität liegen
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Vorhaben hat Auf- oder Ausbau eines multilateralen Netzwerkes oder Verbundes zum Ziel
- Beteiligung von mindestens einer strategischen Partnerhochschule oder eines Potenzialpartners an dem geplanten Vorhaben
- Vertragliche Beschäftigung der antragstellenden Person an der Universität Hamburg
- Vorhaben von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern werden vom Lehrstuhl bzw. der Betreuerin oder dem Betreuer der Doktorarbeit mit einem Schreiben unterstützt
Bitte senden Sie das ausgefüllte Antragsformular als ein PDF-Dokument an international-exstra"AT"uni-hamburg.de.
Folgende Kriterien und Aspekte fließen in die Entscheidung mit ein; sie zielen insbesondere auf eine nachhaltige Zusammenarbeit:
- Definition klarer Ziele und Ergebnisse
- Einfluss des Vorhabens auf die langfristige Zusammenarbeit mit den Partnerinstitutionen
- Einbeziehung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Bereits etablierte erste Forschungskontakte oder vorangehende Projekte an bzw. mit den Partnerinstitutionen
- Vorhaben in den Forschungsschwerpunkten, Potenzialbereichen und Profilinitiativen
- Geplante Drittmittelprojekte bzw. -einwerbungen mit den Partnerinstitutionen
- Teilfinanzierung durch eine oder mehrere Partnerinstitutionen
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
Allgemeine Kriterien
Voraussetzung für eine Förderung sind zudem die Einhaltung aller grundlegenden Antragsvoraussetzungen (s. Tab Antragstellung) und die Verfügbarkeit von Fördermitteln.
Verwendung der Finanzmittel:
- Für Reise- und Aufenthaltskosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Hamburg gem. HmbRKG (Bei Workshops oder Konferenzen, die außerhalb Hamburgs stattfinden)
- Für Übernachtungskosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Partnerinstitutionen (Workshops und Konferenzen in Hamburg)
- In Ausnahmefällen ist die Übernahme von Reisekosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Partnerinstitutionen an die UHH möglich
- In Einzelfällen ist die Übernahme von Übernachtungskosten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Partnerinstitutionen an einem externen Veranstaltungsort möglich
- Anteilig für Catering, Welcome Dinner, oder andere anfallende Kosten im Rahmen der Organisation (sollte 15% der Gesamtfördersumme nicht übersteigen)
- Fördermittel können i.d.R. für die Anstellung von studentischen Angestellten und Hilfskräften an der UHH verausgabt werden. Eine Aufstockung von bestehenden Stellen im wissenschaftlichen Personal ist i.d.R. nicht möglich. Bewilligte Mittel können nicht an andere Universitäten (z.B. wenn sich das Anstellungsverhältnis ändert) mitgenommen werden
- Abrechnungen von Reise- und Aufenthaltskosten von Postdoktoranden und Promovierenden gemäß HmbRKG
- Innerdeutsche Reisekosten können im Regelfall nicht übernommen werden
Förderhöhe
- Die maximale Förderhöhe beträgt i.d.R. bis zu 12.000 EUR je Antrag
Abrechnung (wiss. Personal Universität Hamburg):
- Die Mittelverwaltung erfolgt durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller in Absprache mit der Abteilung Internationales
- Fördermittel für Reisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Hamburg müssen im Rahmen der Dienstreiseabrechnung verrechnet werden
Abrechnung und Sachbericht:
- Innerhalb von sechs Wochen nach dem Workshop muss die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine detaillierte Kostenabrechnung der Fördermittel sowie einen Sachbericht bei der Abteilung Internationales einreichen
- Anderthalb Jahre nach Durchführung der Veranstaltung, wird eine erneute Abfrage der aus dem Vorhaben resultierten Ergebnisse stattfinden
- Erfolgreiche Antragstellende werden gebeten, sich ggf. an Formaten der Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen (Interviews, Berichte für Pressemitteilungen, etc. )
Bei Fragen zu Finanzierungs- und Abrechnungsmöglichkeiten wenden Sie sich bitte an Jin Jlussi unter international-exstra"AT"uni-hamburg.de.