Next Generation Partnerships – Thematische Netzwerke
Ziel der Förderlinie Next Generation Partnerships (NGP) - Thematische Netzwerke ist es, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg beim Ausbau und der Weiterentwicklung nachhaltig angelegter multilateraler, forschungsstarker Netzwerke zu unterstützen. Besonderer Fokus liegt auf dem Aufbau einer nachhaltigen Partnerschaft durch die Vorbereitung eines langfristig angelegten Drittmittelprojekts sowie der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Voraussetzung ist die Beteiligung von mindestens zwei weiteren Universitäten, wobei mindestens eine der strategischen Partnerhochschulen der Universität Hamburg beteiligt sein muss. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln der Exzellenzstrategie.
Derzeit keine Ausschreibung
Derzeit ist keine weitere Ausschreibungsrunde geplant. Bei einer neuen Ausschreibung wird diese Webseite aktualisiert und der Aufruf über UHH-interne Verteiler geschickt.
Überblick
- Zielgruppe: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit strategischen und weiteren internationalen Partnerhochschulen sowie außeruniversitären Kooperationspartnern im Sinne des Transfers
- Programmziele:
- Etablierung multilateraler Forschungskooperationen
- Unterstützung bei der Vorbereitung eines langfristig angelegten Drittmittelprojekts
- Förderdauer: drei Jahre
- Fördermittel: bis zu 60.000 EUR p.a.
- Antragsfrist: Derzeit keine Ausschreibung
- Benachrichtigung: -
- Förderbeginn: -
Informationen zur Beantragung
Voraussetzungen zur Antragstellung:
- Beteiligung mindestens einer strategischen Partneruniversität der Universität Hamburg sowie mindestens einer weiteren internationalen Hochschule
- Ziel ist eine langfristig angelegte Forschungskooperation
- Drittmitteleinwerbungen mit den Partnerinstitutionen sind geplant
- Einbindung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Engagement und Beteiligung aller Projektpartner
- Projektleitung liegt bei Mitarbeitenden der Universität Hamburg
- Antragstellerin bzw. Antragsteller ist an der Universität Hamburg angestellt, bei Anträgen durch Postdocs oder wissenschaftliche Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter ist eine Schirmherrschaft einer Professorin bzw. eines Professors nötig
- Bei befristeten Beschäftigungsverhältnissen muss die antragstellende Person im Falle eines erfolgreichen Antrags für die gesamte Projektdauer als Leitung zur Verfügung stehen; die Fortführung des Projekts im Rahmen eines eventuell erfolgreichen Drittmittelantrags muss somit auch gesichert sein
- Befürwortung des Dekanats unter Berücksichtigung folgender Punkte:
- Darstellung der Relevanz des Projekts für die Fakultät sowie für die Universität Hamburg
- Einordung des Forschungsvorhabens in den globalen Kontext sowie Darstellung der Signifikanz für die internationale Forschungslandschaft
- Verpflichtung zur Unterzeichnung eines „Letter of Intent“ zwischen den Partnern (siehe Template)
Senden Sie das ausgefüllte Antragsformular mit allen Anhängen als ein PDF-Dokument an international-exstra"AT"uni-hamburg.de
Antragsfrist: Derzeit keine Ausschreibung
Der Internationalisierungsrat der Universität Hamburg wird die Bewertung der Anträge durchführen.
Bewertungskriterien:
- Beitrag zum Aufbau nachhaltiger internationaler Universitätspartnerschaften und langfristiger Forschungskooperationen
- Ambitionierte und realistische Zielsetzung sowie nachvollziehbare Meilensteine
- Maßnahmenplanung unter Berücksichtigung von Aspekten ökologischer Nachhaltigkeit und sinnvolle Nutzung von Präsenzformaten sowie virtuellen und hybriden Formaten
- Ideen und Konzepte zur Steigerung der (internationalen) Sichtbarkeit des Projekts sowie der Kooperation (an den Universitäten, Institutionen, in der Öffentlichkeit)
- Diversität des Projektteams sowie erkennbare Synergieeffekte
- Etablierung eines Netzwerks in den universitären Forschungsschwerpunkten, Potenzialbereichen und Profilinitiativen
- Interdisziplinärer Forschungsansatz
- Beteiligung externer Forschungseinrichtungen ("flagship university"), regional wie überregional
- Nachvollziehbarer und angemessener Finanzierungsplan
- Unterstützung und Gegenfinanzierung durch die Partnerinstitutionen
Exportkontrolle, akademische Freiheit und vertieftes Prüfverfahren:
Die Abteilung Internationales unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universität Hamburg dabei, Risiken in der internationalen Zusammenarbeit zu minimieren und Kooperationen auf eine sichere Basis zu stellen. Hierzu hat das Präsidium der Universität Hamburg 2020 einen Prüfprozess für internationale Kooperationen beschlossen: Förderanträge und Kooperationsabkommen mit internationalen Partnern werden in Hinblick auf Einhaltung akademischer Freiheit und die Vorgaben des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch die Präsidialverwaltung geprüft. Weisen Kooperationsthemen kontrollrechtliche Relevanz auf und befindet sich die kooperierende Institution in einem Land, das nach Academic Freedom Index (AFI) Einschränkungen in der akademischen Freiheit aufweist, wird ein vertieftes Prüfverfahren eingeleitet. Die Erstprüfung und das vertiefte Prüfverfahren werden nach festgelegten Parametern durchgeführt.
- Bei erfolgreicher Bewerbung müssen die Projekte ggf. genannten Prüfverfahren durchlaufen. Nur nach erfolgreicher Prüfung kann die Förderung final ausgesprochen werden.
Verwendung der Mittel:
Personalmittel:
- Mittel für die Aufstockung einer EGr. 13 TV-L-Position zwischen 25 % und 35 % der wöchentlichen Arbeitszeit zur Projektkoordination
- Zeitlich begrenzte Anstellung studentischer Hilfskräfte
Reise- und Aufenthaltskosten:
- Reise- und Aufenthaltskosten von (Nachwuchs)Wissenschaftlerinnen und (Nachwuchs)Wissenschaftlern der Universität Hamburg gemäß HmbRKG
- Reise- und Aufenthaltskosten von (Nachwuchs)Wissenschaftlerinnen und (Nachwuchs)Wissenschaftlern der Partnerinstitutionen an die Universität Hamburg gemäß HmbRKG
- In begründeten Ausnahmefällen können Kosten für gemeinsame Workshops an dritten Orten übernommen werden; die Universität Hamburg muss hierbei maßgeblich am Programm beteiligt sein
- Reise- und Aufenthaltskosten für mehrmonatige Forschungsaufenthalte von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an den Partnerinstitutionen (für Forschende der Universität Hamburg) oder an der Universität Hamburg (für Forschende der Partnerinstitutionen) sollten nach DFG Richtlinien oder den Sätzen des DAAD erfolgen (siehe Link zum Gastrecht)
Sachmittel:
- Kosten für Catering, Welcome Dinner, Organisationskosten bis zu max. 15% der Gesamtfördersumme
- Honorare für Gastrednerinnen und Gastredner
Förderhöhe:
- Die maximale Förderhöhe beträgt i.d.R. bis zu 60.000 EUR p.a. für drei Jahre
Teilfinanzierung durch die Partnerinstitutionen (Eigenanteil):
Als Teilfinanzierung der Partnereinrichtungen gelten beispielsweise:
- Reise- und Aufenthaltskosten
- Arbeitsstunden der Projektbeteiligten
- Kosten für Catering
- etc.
Abrechnung (wiss. Personal Universität Hamburg):
- Die Mittelverwaltung erfolgt an der Universität Hamburg durch die Antragstellerin bzw. den Antragssteller in Absprache mit der Abteilung Internationales
- Fördermittel für Reisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Universität Hamburg müssen im Rahmen der Dienstreiseabrechnung verrechnet werden
Berichte und Öffentlichkeitsarbeit:
- Ein jährlicher Zwischenbericht über Aktivitäten, erreichte Meilensteine und Abfluss der Mittel
- Nach Ablauf der Förderung Abgabe eines Abschlussberichts
- Erfolgreiche Antragstellende werden gebeten, sich ggf. an Formaten der Öffentlichkeitsarbeit zu beteiligen (Interviews, Berichte für Pressemitteilungen, etc.)