FAQs - Frequently Ask Questions
Haben Sie Fragen über den Ablauf des CIC? Oder haben Sie Verständnisfragen?
Hier finden Sie eine Antwort!
Wenn Ihre Frage hier nicht beantwortet wird, melden Sie sich gerne bei uns.
Allgemeine Fragen über das CIC
- Gibt es eine Anmeldungsfrist für das CIC?
Nein, man kann sich jeder Zeit anmelden.
- Muss ich das Zertifikat innerhalb eines bestimmten Zeitraums abschließen?
Ja, innerhalb der Studienzeit an der Universität Hamburg und bis zu einem Jahr nach Ihren Abschluss.
Fragen zur Dauer des Auslandsaufenthalts
- Der Auslandsaufenthalt sollte min. 2 Monate betragen. Was bedeutet "2 Monate"?
2 Monate bedeuten ein Minimum von 8 Wochen. Der Aufenthalt muss nicht am Stück erfolgen und kann auch addiert werden.
- Muss das Praktikum oder der Gesamtaufenthalt 2 Monate betragen?
Sie können beispielsweise einen Auslandsaufenthalt einreichen, in dem Sie einen Sprachkurs über 2 Wochen und später ein Praktikum über 6 Wochen machen.
- Kann man sich einen Auslandsaufenthalt, der während der Semesterferien realisiert wird/wurde, anerkennen lassen?
Ja!
- Als ausländische*r Studierende*r gilt mein Studienaufenthalt in Deutschland als Auslandsaufenthalt?
Ja!
- Werden Auslandsaufenthalte oder Sprachkurse, die ich vor meinem Studium absolviert habe, auch für das CIC angerechnet?
Es können auch Kurse, Seminare und Auslandsaufenthalte angerechnet werden, die absolviert wurden, bevor schon eine Immatrikulation an der Universität Hamburg bestand.
Fragen zur Erstellung des Zertifikats
- Ich glaube, ich habe alle Unterlagen zusammen. Was soll ich jetzt tun?
Füllen Sie die Checkliste mit den Nachweisen der verschiedenen Bausteine aus bzw. lassen Sie sich von den jeweiligen Kontrollstellen diese Nachweise bestätigen. Machen Sie einen Termin mit der CIC-Koordination aus und kommen Sie mit den Originalunterlagen in die CIC Sprechstunde. Hier gehen wir die Unterlagen zusammen durch und stellen Ihnen, wenn alles
vollständig ist, das Zertifikat aus.
- Wenn ich keinen ausgedruckten Schein habe, aber die Veranstaltung in STINE erscheint, kann ich mir das trotzdem anrechnen lassen?
Ja! Sie können Ihre Leistungen von STINE ausdrucken, und diese als Nachweis vorzeigen.
Fragen zur Anerkennung von Leistungen
- Kann man sich auch für den Baustein D Kurse in unterschiedlichen Sprachen anrechnen lassen, z.B. „Spanisch I“ und „Französisch II“?
Ja!
- Muss man einen Leistungsschein mit Prüfung für jeden Sprachkurs einreichen?
Nein, minimal reicht ein Wahlbereichs-Teilnahmeschein (mind. 80%ige Anwesenheit – Wahlbereich, ab SoSe2013 „Optionalbereich“). Sie können aber selbstverständlich auch einen Leistungsschein einreichen.
- Ich habe in meinem Studium Veranstaltungen besucht, die einen internationalen Bezug haben. Kann ich diese Kurse auch für einen Baustein anrechnen lassen?
Ja. Im Baustein D kann man sich neben Sprachkursen auch Kurse, Seminare und Vorlesungen anrechnen lassen, die einen internationalen Bezug haben. Diese Kurse dürfen aber nicht ein integraler Bestandteil des Hauptstudiums sein.
- Darf ich als ausländischer Studierende Deutschkurse für den Baustein D anrechnen lassen?
Ja!