24. November 2015, von Familienbüro
Ab 2016 ist es erforderlich, in allen Kindergeldanträgen die Steuer-Identifikationsnummern des Antragstellers sowie des berechtigten Kindes anzugeben. Die Identifikationsnummern müssen schnellstmöglich schriftlich an die Familienkasse gemeldet werden:
- ab 2016 muss der Familienkasse die Steueridentifikationsnummer des Kindes und der Eltern vorliegen.
- Antragsteller müssen ab sofort die Steueridentifikationsnummer beim Erstantrag angeben.
- Kindergeldempfänger, die ihrer Familienkasse die Steueridentifikationsnummer noch nicht mitgeteilt haben, reichen diese spätestens Ende 2016 nach.
- Nur, wenn Eltern der Aufforderung der Familienkasse innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen, wird die Kindergeldzahlung rückwirkend zum 1.1.2016 eingestellt.
Weitere Informationen zu Ihrem Kindergeld 2016 finden Sie hier:
http://www.kindergeld.org/kindergeld-2016.html und auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit